Wer als Unternehmer/in Personen mit Kraftomnibussen oder PKW befördern will, benötigt dazu eine Genehmigung der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Zur Erlangung dieser Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch die fachliche Eignung nachzuweisen, was im Regelfall durch eine IHK-Prüfung geschieht. Vereinfacht wird diese Prüfung "Omnibusprüfung" genannt, obwohl diese auch für beispielsweise Ausflugsfahrten mit Pkw erforderlich ist.
Nähere Informationen finden Sie in unserem hier verlinkten Merkblatt.
Die Prüfung können Sie auch mit Freistellung durch uns bei einer anderen IHK ablegen.