Das EU-Parlament beschloss am 17. Dezember 2025 den Aufschub und die Vereinfachung zur Entwaldungsverordnung (EUDR).
Die wichtigsten Inhalte der Einigung:
- Alle Unternehmen erhalten ein zusätzliches Jahr Zeit, um die neuen Vorschriften zu erfüllen
- Vereinfachte Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit innerhalb der EU
- Vereinfachte Sorgfaltspflichten für kleine und kleinste Primärerzeuger
- Druckerzeugnisse sind vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen
Aufschub für Unternehmen
Alle Unternehmen haben ein weiteres Jahr Zeit, um die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Entwaldung umzusetzen. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 umsetzen, kleine Marktteilnehmer – Privatpersonen und Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro im Zusammenhang mit den betreffenden Produkten – ab dem 30. Juni 2027. Diese zusätzliche Zeit soll einen reibungslosen Übergang gewährleisten und Zeit für die Verbesserung des IT-Systems ermöglichen, das Betreiber, Händler und ihre Vertreter für elektronische Sorgfaltserklärungen nutzen.
Vereinfachung der Sorgfaltspflichten
Kleine und kleinste Primärerzeuger müssen nun nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben. Dadurch wird es Unternehmen erleichtert, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne deren Ziele zu gefährden. Nur Unternehmen, die ein relevantes Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen, sind für die Einreichung von Sorgfaltserklärungen verantwortlich, nicht jedoch die Unternehmen und Händler, die es anschließend vermarkten.
Bis zum 30. April 2026 muss die Kommission einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen des Gesetzes und der Verwaltungsaufwand, insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen, bewertet werden.
Außerdem werden gedruckte Produkte auf Wunsch des Parlaments aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen.
Wie geht es weiter?
Der Text muss vom Rat angenommen und vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit die Änderungen in Kraft treten können.
Quelle: Pressemeldung EU-Parlament