Aufgrund der komplexen Regelungen in Zoll, Recht und Steuern, kann ein Markteintritt in Indien mainfränkische Unternehmen vor große Herausforderungen stellen.
Wir helfen unseren Mitgliedsunternehmen beim Aufbau des Indiengeschäfts und unterstützen indische Unternehmen bei der Ansiedlung in Deutschland.
Aufgrund der komplexen Regelungen in Zoll, Recht und Steuern, kann ein Markteintritt in Indien mainfränkische Unternehmen vor große Herausforderungen stellen.
Der Abschluss der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien ist ein wichtiges Signal, um die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Indien zu vertiefen.
Die EU-Kommission hat am 27. Februar 2026 den vorläufigen Text des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien veröffentlicht. Die Anhänge mit den Zollabbauplänen und produktspezifischen Ursprungsregeln stehen noch aus. Der Vertragstext befindet sich derzeit in der juristischen Prüfung, weshalb noch Anpassungen möglich sind. Erst nach der Unterzeichnung wird der Text des Abkommens rechtlich bindend.
Das verhandelte Freihandelsabkommen kann erst nach Annahme des EU-Rates und Unterzeichnung sowie der Ratifizierung durch das Europäische und indische Parlament in Kraft treten. Das genaue Datum des Inkrafttretens steht noch nicht fest.
Den Abkommenstext finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.
Weitere Informationen:
EU und Indien unterzeichnen Handelsabkommen
Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat eine neue Zertifizierungspflichten für bestimmte Maschinen und Anlagen angekündigt. Diese sollte ursprünglich am 28. August 2025 in Kraft treten. Nun wurde die Deadline auf den 1. September 2026 verschoben.
Die neuen Regelungen erweitern den Katalog BIS-zertifizierungspflichtiger Produkte (Bureau of Indian Standards) um zahlreiche Maschinen und Anlagen aus dem HS-Code-Bereich 84 und 85.
Zukünftig wird eine BIS-Zertifizierung nach dem “Scheme X” verpflichtend sein. Die Zertifizierung soll dann auch eine Werksauditierung umfassen. Das „Scheme X“ im Rahmen des BIS-Systems betrifft eine Vielzahl von Maschinen und Komponenten und bringt für viele Hersteller neue regulatorische Anforderungen mit sich.
Das indische Ministerium für Schwerindustrie (Ministry for Heavy Industries) hat den Termin für die Umsetzung der Verordnung über Sicherheit von Maschinen und elektrischen Anlagen (Omnibus Technical Regulation) bis zum 1. September 2026 verlängert. Die Omnibus Technical Regulation in Indien ist eine umfassende gesetzliche Regelung zur Sicherheitszertifizierung von Maschinen und elektrischen Geräten.
Hier finden Sie den BIS-Leitfaden der AHK Indien.
Weitere Informationen: TÜV Rheinland
Neben der Prüfung der entsprechenden Zolltarife und sonstigen Vorschriften zur Einfuhr von Waren nach Indien (Negative List of Imports) gibt es eine Reihe von allgemeinen Vorschriften, die beim Export von Waren nach Indien zu beachten sind.
Die Zollhöhe und Bestimmungen für Ihr Produkt können Sie mit Hilfe des Tool "Access2Markets" ermitteln.
Die Einfuhrabgaben in Indien ergeben sich aus dem Basiszollsatz und verschiedenen Zusatzabgaben. Der Basiszollsatz hängt vom Produkt ab. Auf der Website der indischen Zollbehörde ist eine Berechnung der Einfuhrabgaben auf Basis der Warentarifnummer möglich. Die Europäische Union gewährt Indien einseitig im Rahmen des APS-Systems Zollpräferenzen.
Bei der Erbringung von Dienstleistungen, beim Vorliegen einer Betriebsstätte oder bei Warenlieferungen über einen bestimmten Wert, an einen indischen Geschäftspartner wird in Indien eine Quellensteuer (TDS) von 10 bis circa 40 Prozent erhoben.
Das indische Steuerrecht gilt aufgrund seiner hohen Regelungsdichte als äußerst komplex.
Die GTAI bietet einen Überblick zu den Besonderheiten des indischen Steuerrechts und die Quellensteuer.
Merkblatt der AHK
Als Begleitpapiere für den Export nach Indien benötigen Sie u.a. eine Handelsrechnung in englischer Sprache, die den Import Export Code (IEC) oder die GST-IN (Steuernummer) des indischen Importeurs und falls notwendig auch die Importlizenznummer (bspw. für den Import von alkoholischen Getränken), das Ursprungsland, Stempel sowie Unterschrift des jeweiligen Unternehmens enthält.
Die Importlizenznummer wird vom indischen Importeur mitgeteilt (ggf. erst auf Anfrage des Exporteurs). Der Importeur muss zur Zollanmeldung von Waren mit einem IEC beim Directorate General of Foreign Trade (DGFT) registriert sein.
Das Ursprungszeugnis Federal Republic of Germany (European Union) wird Ihnen durch Ihre zuständige IHK ausgestellt. Neben der Anmeldung über ATLAS sollte geprüft werden ob eine Ausfuhrgenehmigung durch das BAFA notwendig ist. Die Packliste sollte Marke, Nummer, Art, Gewicht und Inhalt jedes Packstücks beinhalten.
Die Vorschriften über Einfuhrverbote und -beschränkungen in Indien werden im Wesentlichen festgeschrieben in der Einfuhrliste (Indian Trade Classification (ITC) of Import Items).
Für den Import einer Vielzahl von Metallerzeugnissen wie Eisen- und Stahlwaren sowie Kupfer- und Aluminiumerzeugnisse ist im Rahmen der Einfuhrüberwachung vorab eine Registrierung bei der Außenhandelsbehörde DGFT erforderlich.
Informationen der GTAI zu Beschränkungen und Verbote
Für den Vertrieb von Waren in Indien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Darunter auch technische Vorschriften und Normen.
In Anlage 3 der indischen Einfuhrliste werden diejenigen Waren aufgeführt, für deren Inverkehrbringen beziehungsweise Inbetriebnahme die Einhaltung verbindlicher, von der indischen Normenbehörde "Bureau of Indian Standards (BIS)" festgesetzter Normen und technischer Vorschriften vorgeschrieben sind.
Darüber hinaus ist im Rahmen des "Compulsory Registration Scheme (CRS)" des BIS für bestimmte elektronische Gebrauchsgüter wie Mikrowellenöfen, Datenverarbeitungsmaschinen, Drucker, Smartphones etc. vorab eine Konformitätsbewertung bei vom BIS akkreditierten Prüflaboren in Indien zwingend vorgeschrieben.
Quelle: GTAI
Indische Unternehmen sind verpflichtet, bei Überweisungen an ausländische Unternehmen einen Nachweis der Existenz dieser Unternehmen vorzulegen.
Folgende Bescheinigungen werden verlangt:
Zum 1. April 2026 wurde das Formular 10F durch das Formular 41 ersetzt. Der Zweck des Formulars und der Prozess der Antragsstellung ändern sich hierdurch nicht. Die weitere Verwendung des Formulars 10F kann allerdings zu formellen Beanstandungen führen.
Beantragt wird das Formular online unter: www.incometax.gov.in
Diese Dokumente sind verpflichtend bei der Erbringung von Dienstleistungen für indische Unternehmen, aber auch für Unternehmen, die Waren nach Indien exportieren.
Die Formulare dienen dem Nachweis der Steuerpflicht und Ansässigkeit in Deutschland und damit der Nichtansässigkeit in Indien. Nur wenn die erforderlichen Angaben korrekt vorliegen, können deutsche Unternehmen Vorteile aus dem DBA Deutschland–Indien in Anspruch nehmen, z. B.: reduzierte Quellensteuersätze, Vermeidung oder Minderung der Doppelbesteuerung.
Fehlt das Formular oder ist es nicht korrekt eingereicht, kann der indische Zahlende verpflichtet sein, höhere Quellensteuer einzubehalten.
Die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie online hier beim Finanzamt.
Die "No-Permanent Establishment Erklärung" ist eine Selbstauskunft, die in der Regel der indische Geschäftspartner anfragt.
Die Rechnungsstellung nach Indien erfolgt in Euro oder US Dollar. Von Lieferungen gegen offene Rechnungen wird dringend abgeraten. Eine Vorkasse ist möglich, aber gewisse Limits sind vorhanden. Empfohlen wird die Zahlungsabwicklung mit unwiderruflichem bestätigtem L/C.
Dienstleistungen sollten aufgrund der anfallenden Quellensteuer in Indien stets auf einer separaten Rechnung ausgewiesen werden.
Wenn deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter nach Indien entsenden, ergeben sich insbesondere arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen.
Für den Fall einer Reise nach Indien mit dem Zweck dort Wartungen, Projektarbeiten, Installationen oder andere gewerbliche Tätigkeiten durchzuführen, benötigen Arbeitnehmer zur Einreise neben einem noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass ein Visum, das durch die indischen Botschaften im Ausland erteilt wird.
Es ist zu prüfen, ob ein ausländischer Arbeitnehmer in Indien steuerpflichtig wird.
Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen und ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Indien, das Regelungen zur Besteuerung und Versicherung von entsendeten Arbeitnehmern enthält.
Weiter Informationen auf der Webseite von Rödl & Partner und der Deutschen Rentenversicherung.
Für in Indien erbrachte Dienstleistungen eines deutschen Unternehmens erhebt der indische Staat eine Quellensteuer (die sog. Tax Deduction at Source (TDS).
Die große Gefahr bei einer Entsendung ist, dass nach indischem Recht eine Gründung einer Betriebsstätte gegeben sein kann, ohne dass dies vom deutschen Unternehmer so gewollt ist.
Informationen der DVKA zur Entsendung
Die Informationen, die diese Merkblätter und Links enthalten, sind mit größter Sorgfalt zusammengestellt worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit können wir nicht übernehmen.
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