Rechtliche Informationen für Unternehmer

GbR im Grundbuch – keine Berichtigung mehr nach altem Recht

Eine Berichtigung des Bestandes der nach § 47 II GBO aF im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter findet gemäß Art. 229 § 21 II 1 EGBGB nicht mehr statt.

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Fristen bei Jahresabschlüssen

Beachten Sie die für Ihr Unternehmen gültigen Fristen bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen im Unternehmensregister.

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Keine Anwendung der MoPeG-Regelungen

Wurde die GbR-Abwicklung begonnen bevor das MoPeG in Kraft getreten ist, kommen die alten Abwicklungsregelungen zur Anwendung.

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Unzulässigkeit der Firmenbezeichnung als „Deutsches Zentrum für …“

Dieser Firmenbestandteil erweckt den Eindruck einer Größenberühumung.

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Besonderheit bei der KG beachten

Achtung bei der Reihenfolge der Handelsregistereintragung.

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