Zuständigkeit, Auswirkung bei Entlastung und Ausschluss von Ansprüchen wurden in dem Urteil behandelt.
Vorsicht: Falsche Kostenbescheide Europäische Kommission/Europäisches Justizportal, BRIS
Eine Unternehmergesellschaft kann nicht von einer Kommanditgesellschaft als Alleingesellschafterin gegründet werden, die ihrerseits erst zeitgleich mit der Unternehmergesellschaft als einziger Komplementärin gegründet wird.
Richtiger Rechtsbehelf ist der einstweilige Rechtsschutz.
Eine Beschränkung der Abfindung auf Nennwert des Anteils im Fall der Einziehung ist bei einer gGmbH wirksam.
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