Die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 (Jahresabschluss 31.12.2023) läuft am 31. Dezember 2024 ab.
BGH: Anfechtung eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr als Inhaber eines Geschäftsanteils eingetragenen GmbH- Gesellschafter
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