IHK-Service für Gründer und Unternehmer

Zuschüsse

Staatliche Hilfen für Gründer und Nachfolger erleichtern den Weg in die Selbstständigkeit. Sie unterstützen mit fachlicher Beratung oder Finanzierung die Lebenshaltungskosten beim Start aus der Arbeitslosigkeit. 

Coaching-Programme

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern

Sie möchten ein eigenes Unternehmen in Bayern eröffnen? Sie werden die Nachfolge eines Betriebes in Bayern antreten?

Für die schnelle und erfolgreiche Realisierung müssen Sie gut vorbereitet sein und gründlich planen. Hier hilft Ihnen das IHK-Programm "Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern". Existenzgründer/innen und Unternehmensnachfolger/innen können damit professionelle Unternehmensberatung zu erschwinglichen Preisen in Anspruch nehmen. Bis zu 70 Prozent der anfallenden Beratungskosten können im Coaching-Programm übernommen werden. Voraussetzung: Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen vor der geplanten Existenzgründung bzw. Übernahme. Das bedeutet die Beratung muss vor der Gewerbeanmeldung im Haupterwerb abgeschlossen sein. 

Wer wird gefördert?

  • Gewerbliche Existenzgründer/innen, die in Bayern wohnen und mindestens ein Jahr vor dem Start nicht selbständig waren (keine Gewerbeanmeldung bzw. Freiberuflichkeit im Haupterwerb, kein Gesellschaftervertrag). 
  • Gewerbliche Unternehmensnachfolger/innen, die mindestens ein Jahr vor dem Start nicht selbständig waren (keine Gewerbeanmeldung bzw. Freiberuflichkeit im Haupterwerb, kein Gesellschaftervertrag).
  • Sie planen eine Selbständigkeit als
    a) Freiberufler/-in oder
    b) Handwerker/-in?
    Dann stellen Sie Ihren Antrag
    a) beim Institut für Freie Berufe in Nürnberg (www.ifb.uni-erlangen.de) oder
    b) bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
  • Für Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte ist eine Coachingförderung ausgeschlossen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Welche Beratungsthemen werden gefördert?

Grundsätzlich kann jede betriebswirtschaftliche Fragestellung, die Ihnen bei der Planung Ihrer Existenzgründung begegnet, im Coaching bearbeitet werden. Auch wenn Sie größere Sicherheit bei Entscheidungen durch eine detaillierte zweite Meinung haben möchten oder Sie einen Sparringspartner brauchen, steht Ihnen das Programm zur Verfügung. Bitte bedenken Sie aber, dass ein Coaching nur dann sinnvoll ist, wenn es auf bereits vorhandenen Planungen aufbauen kann. Am besten haben Sie diese Planungen schon schriftlich in einem ersten Unternehmenskonzept festgehalten.

Die betriebswirtschaftliche Beratung sollte im Fokus stehen. Ausgenommen von der Förderung sind deshalb: 

  • Beratungen mit Themenschwerpunkten auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sowie gutachterlichen Stellungnahmen oder der Persönlichkeitsentwicklung der Gründerin oder des Gründers
  • Vertragsausarbeitungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten, die Erarbeitung von EDV-Software inklusive z.B. der Erstellung einer Webseite
  • Operative Tätigkeiten (z.B. die Erstellung von Websites oder die Herstellung von Werbeflyern).
  • Beratungen, bei denen bereits andere öffentliche Zuschüsse verwendet werden

Wie stelle ich einen Antrag? In wenigen Schritten zum Zuschuss:

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir informieren Sie über den Ablauf.
  • Entscheiden Sie sich für Ihren persönlichen Coach. Gelistete Berater finden Sie in der Beraterdatenbank des bayrischen Wirtschaftsministeriums unter: Beraterdatenbank Vorgründungscoaching | Gründerland.Bayern (gruenderland.bayern). Sie können in dieser Beraterdatenbank gezielt nach Beratern suchen, z. B. nach bestimmten Tätigkeitsschwerpunkten, Zielgruppen und/oder Regionen.
  • Formulieren Sie Ihren Coachingbedarf.
  • Senden Sie Ihren Zuschuss-Antrag nebst Anlagen an die IHK Nürnberg für Mittelfranken. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist seit dem 1. August 2020 zentrale Bewilligungsstelle für alle bayerischen IHKs.
  • Hier gehts zu den Unterlagen der IHK Nürnberg: Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern (ihk-nuernberg.de)
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid der IHK.
  • Schließen Sie den Beratungsvertrag spätestens am ersten Coachingtag mit Ihrem Berater ab und unterschreiben diesen händisch.
  • Beginnen Sie Ihre geförderte Beratung.
  • Reichen Sie die Abrechnungsunterlagen fristgerecht ein. Alle Abrechnungen sind zentral an die IHK Nürnberg zu richten. 
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Abrechnungsbescheid der IHK.
  • Der Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen.

Wichtig ist: Eine Beratung, die vor der Bewilligung erfolgt, kann nicht mehr bezuschusst werden. Schließen Sie vor Beratungsbeginn den Vertrag mit dem Berater ab. 

Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie des Europäischen Sozialfonds finanziert.

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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU seit 01.01.2023

Das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" ist eine Beratungsförderung in Höhe von 50 % der Beratungskosten (maximal 3.500 Euro) und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die einen Zuschuss auf die Kosten für die Dienstleistungen eines externen Unternehmensberaters beantragen möchten. Zuständig für die Umsetzung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und von der Europäischen Union kofinanziert.

Sie interessieren sich für eine Beratungsförderung? Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist Regionalpartner im Förderprogramm und berät ihre Mitgliedsunternehmen über die Förderberechtigung, über Beratungsinhalte sowie über den Ablauf der Förderung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die bereits gegründet haben. Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Welche Beratungsthemen werden gefördert?

Eine Übersicht möglicher Beratungsthemen finden Sie im Merkblatt Beratungsarten und Beratungsthemen beim DIHK (Leitstelle) unter Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (dihk-service-gmbh.de). Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. 

Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen,

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert werden (Kumulierungsverbot).
  • die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden (Neutralität).
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • die gegen die geltenden Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen.
  • die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.  

Was ist bei der Beratungsdauer zu berücksichtigen?

Beratungen dürfen eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Ein Tag wird hierbei mit 8 Stunden angesetzt. Demnach ergibt sich eine maximale Beratungszeit von 40 Stunden. Die jeweiligen Beratungszeiten müssen nicht zusammenhängend erbracht werden. Die Reisezeiten, Pausen sowie die Zeit, die die Beraterin bzw. der Berater benötigt, um den Bericht zu erstellen, zählen nicht zu diesem Zeitkontingent. Im einzureichenden Beratungsbericht des Beratungsunternehmens müssen neben den einzelnen Daten der Beratungstage auch die jeweiligen Stunden angegeben werden. Beratungen, die länger als 40 Stunden dauern, können nicht gefördert werden. Eine Reduzierung auf 40 Stunden ist ausgeschlossen, da eine Beratung als Gesamtleistung zu sehen ist. Die jeweilige Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle gegenüber der Leitstelle abgerechnet werden

Grundsätze des ESF Plus:

Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z. B. Fachkräftesicherung und - bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit. Viele der heutzutage durchgeführten Unternehmensberatungen beinhalten bereits diese Grundsätze. Um deren Einhaltung im Rahmen von Förderprogrammen erfassen und überprüfen zu können, ist aufgrund von Vorgaben des ESF Plus ein Fragebogen auszufüllen. Dieser ist Bestandteil des Beratungsberichts.

Antragstellung und Förderablauf

1. Schritt: Unternehmen im ersten Gründungsjahr müssen laut Richtlinie ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner (z.B. IHK) führen. Nehmen Sie als IHK-Mitgliedsunternehmen hierfür bitte bereits vor Antragstellung Kontakt mit uns auf, um die Förderkriterien ausführlich zu besprechen. So können Fehler vermieden werden. Nach geführtem Informationsgespräch erhalten Sie vom Regionalpartner ein Bestätigungsschreiben (dieses bitte für die Abrechnungsunterlagen aufbewahren).

2. Schritt: Der Antrag ist online vom Unternehmer über die Antragsplattform des BAFA zu stellen: ⇒ zur Antragsplattform des BAFA

3. Schritt: Die Leitstelle DIHK Service GmbH prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung auf die Förderung.

4. Schritt: Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf der Beratervertrag mit dem Berater geschlossen und mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen!

5. Schritt: Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss gegenüber der Leitstelle durch Einreichung der Abrechnungsunterlagen abgerechnet werden.

6. Schritt: Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses an den Antragsteller erfolgt nach abschließender Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wie wähle ich einen Berater aus?

Im Internet finden Sie unter dem Suchbegriff "Beraterbörse" mehrere Seiten, die eine Übersicht von Unternehmensberatern beinhalten.

Gründerland Bayern bietet beispielsweise eine Möglichkeit zur Beratersuche. Hier geht's zur Beraterdankenbank von Gründerland Bayern.

Über die Auswahl des Beraters entscheiden Sie als Unternehmer. Was bei der Beraterwahl zu beachten ist finden Sie im Merkblatt "Hinweise für KMU zur Beraterauswahl" des BAFA unter Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (dihk-service-gmbh.de).

Hinweise für Berater

Beraterinnen oder Berater erhalten weiterführende Informationen zu Berateranforderungen, Registrierung sowie zum Qualitätsnachweis auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - für weitere Infos klicken Sie hier.

Allgemein

Weitere Hinweise zum Programm finden Sie auf der Homepage der Leitstelle unter: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (dihk-service-gmbh.de)

Terminbuchung

Hier können Sie sich einen kostenfreien Online-Beratungstermin buchen. Bitte prüfen Sie nach Terminbuchung Ihren E-Mail-Eingang (ggf. auch Spam-Ordner).

 

Antragsplattform
INQA-Coaching: Nachfolger von unternehmensWert: Mensch Plus

Schneller, weiter, digitaler: Die Arbeitsrealität wandelt sich auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rasant. Hier greift INQA-Coaching unter die Arme. Als zentrales Angebot von INQA unterstützt es Betriebe dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching Unternehmen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz, hält sie wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte.

INQA-Coaching baut auf den Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch Plus auf. Es wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.

Für die Region Unterfranken ist die Erstberatungsstelle:

Industrie- und Handelskammer zu Coburg
Schloßplatz 5,
96450 Coburg,
Doris Köhler, 09561/7426-23, 09561/7426-15, E-Mail: doris.koehler@coburg.ihk.de

Weitere Informationen zur Förderung
Kompass-Förderung für Solo-Selbständige

Förderung für Solo-Selbständige

Seit Juli 2023 gibt es eine neue Förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es handelt sich hierbei um eine ESF Förderung. Die Beratungsstelle nennt sich KOMPASS

Ziel der Förderung / des Programms:

Solo-Selbstständigkeit durch die Förderung von Qualifizierungen und Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit verhelfen

Wer ist förderfähig?

Solo-Selbstständige die

-seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen

-maximal ein Vollzeitmitarbeiter beschäftigen

-ihr Einkommen überwiegend (>= 51 %) aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen

Welche Qualifizierungen / Weiterbildungen werden gefördert?

-Passgenaue, individuelle Qualifizierungen (z. B. Digitalisierung, BWL, Marketing, Arbeitsrecht) zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

-Umfang von mindestens 20 Stunden, durchführbar innerhalb von 6 Monaten

-Förderung einmal innerhalb von 12 Monaten möglich

-Maximale Förderung von 4.500,00 € (90% des max. förderfähigen Betrags von 5.000,00 €)

Ablauf der Förderung:

  1. Erstberatungsgespräch bei der KOMPASS-Anlaufstelle (freie Wahl)
  2. Erhalt des Qualifizierungsschecks
  3. Erfolgreiche Teilnahme an der vereinbarten Qualifizierung (Zertifikat)
  4. Antragsstellung und Abrechnung mit Unterstützung von KOMPASS (erledigt der Teilnehmer selbstständig)
  5. Rückerstattung der Qualifizierungskosten

Alle Informationen zu diesem Pilotprojekt finden Sie auch online.

 

Informationen zur Beantragung
B.E.S.S.E.R. - Selbständig und erfolgreich im Erwerbsleben mit Behinderung

B.E.S.S.E.R.

Menschen mit Behinderung, die sich mit einer guten Geschäftsidee selbstständig machen wollen, treffen oft auf offene oder unterschwellige Vorbehalte. Sie sind immer wieder mit dem Vorurteil konfrontiert, dass sie nicht leistungsfähig und daher den Belastungen einer Unternehmensgründung nicht gewachsen seien. Von Gründungen wird häufig abgeraten und/oder entsprechende Unterstützung, etwa in Form von Finanzkrediten oder Förderprogrammen, nicht gewährt.

Das Projekt „Barrierefrei Existenzgründen. Selbständig und erfolgreich im Erwerbsleben mit Behinderung (BESSER)“ möchte dies ändern und unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Gründung einer tragfähigen Selbständigkeit.

BESSER ist ein dreieinhalbjähriges Projekt, das im Mai 2022 begonnen hat und von mehreren Verbundpartner:innen durchgeführt wird. Finanziert wird es durch den „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ziel des Projekts ist es, die Erwerbschancen von Menschen, insbesondere Frauen, mit Behinderung durch eine bedarfsgerechte Beratung, Unterstützung und Nachbegleitung in Fragen der Gründung und Erwerbsselbstständigkeit zu verbessern.

Informationen und Beantragung
Sie gründen aus der Arbeitslosigkeit?

Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

In der ersten Phase erhalten Existenzgründer für sechs Monate den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und zusätzlich 300 Euro im Monat zur sozialen Absicherung.

In der zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.

Wer ist Ihre zuständige Kammer?

Wer ist Ihre zuständige Kammer?

Für gewerbliche Unternehmen in Mainfranken, die weder handwerkliche noch handwerksähnliche Tätigkeiten anbieten, ist die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt zuständig.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
  • Sie müssen bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt gewesen sein.
  • Sie müssen mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein.
  • Sie müssen noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen verfügen.
  • Sie müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Arbeitsagentur die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründern verlangen.
  • Ab dem Monat, in dem Sie das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Sozialgesetzbuches vollenden, haben Sie keinen Anspruch mehr auf einen Gründungszuschuss.
  • Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit noch nicht 24 Monate vergangen sind.
Welche Unterlagen müssen Sie bei der Arbeitsagentur zur Beantragung einreichen?
  • Ihren ausgefüllten Antrag (Original von der Arbeitsagentur)
  • ein Gutachten über die Tragfähigkeit der Existenzgründung
  • Ihr Geschäftskonzept
  • Ihre Anmeldung der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
Welche Unterlagen müssen Sie bei der Kammer einreichen?
  • Die Formulare der Arbeitsagentur „Anforderung der Stellungnahme“ und „Stellungnahme der fachkundigen Stelle“
  • Ihr detailliertes Geschäftskonzept
    • Beschreibung des Vorhabens
    • Lebenslauf
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
    • Markt- und Standortsituation
    • Umsatz- u. Rentabilitätsvorschau
    • Ggf. Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
  • Ggf. entsprechende Genehmigungen / Erlaubnisse oder erforderliche Nachweise
Wie läuft die Beantragung ab?

Bitte melden Sie sich zunächst bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Diese führt mit Ihnen ein Erstgespräch, informiert Sie detailliert über den Gründungszuschuss und händigt Ihnen die Antragsformulare und Hinweise aus.  

Nach eingehender Information durch den IHK-Gründertag erstellen Sie Ihren Businessplan und reichen die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Kammer ein.  

Wir prüfen Ihre Unterlagen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.  

Das Gutachten schicken wir dann direkt an Ihren Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur. Sie vereinbaren zur abschließenden Beantragung einen Termin bei Ihrer Arbeitsagentur, um Ihren Antrag zu stellen.

Wir unterstützen Sie!

Gut vorbereitet in die berufliche Selbstständigkeit ist das A und O Ihres späteren Erfolgs. In unseren Gründertagen „Wie mache ich mich selbstständig?“, die im Zeitraum von zwei bis drei Wochen stattfinden, werden Sie über alle wichtigen Themen zur Unternehmensgründung informiert:

  • Gründungskonzept,
  • öffentliche Finanzierungshilfen,
  • Rechtsformen,
  • rechtliche Pflichten des Existenzgründers    

Nähere Informationen und die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Homepage unter: www.wuerzburg.ihk.de/gruendertage

Gerne können Sie sich auch schon auf unserer Homepage über Existenzgründung informieren:

Informationen
Einstiegsgeld

Antragsberechtigt

Bezieher von Bürgergeld können zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit vom zuständigen Jobcenter ein so genanntes Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld ist keine Pflicht- sondern eine Ermessensleistung, die im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen Gründer und dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner des Jobcenters getroffen wird.

Höhe der Förderung

Das Einstiegsgeld kann ergänzend zum Bürgergeld gezahlt werden. Die Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit werden unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge mit dem Bürgergeld verrechnet. Die Höhe und die Dauer des Einstiegsgeldes richten sich nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit.

Antragsweg

Jobcenter am Wohnort des Antragstellers. Meist wird im Rahmen der Antragstellung die Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes sowie eine Beurteilung durch eine fachkundige Stelle gefordert.

 

Unser Service

Finanzierungssprechtage

Ob Unternehmenswachstum oder Liquiditätserweiterung – die günstige Finanzierung der Vorhaben wird immer wichtiger. Die IHK und LfA Förderbank Bayern bieten deshalb regelmäßige Finanzierungssprechtage an. In vertraulichen Einzelgesprächen mit Experten der IHK und LfA werden Möglichkeiten unter Berücksichtigung der öffentlichen Fördermittel aufgezeigt.

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

ALG-I- und ALG-II-Bezieher können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bei der Existenzgründung erhalten. Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihr persönlicher Ansprechpartner der ARGE / des Jobcenters.

 

Zur Arbeitsagentur
Crowdfunding

Crowdfunding gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit Hilfe von Online-Plattformen finden Unternehmer und Investoren zusammen, um mittels kleiner Beiträge einzelne konkrete Projekte zu finanzieren und diese Realität werden zu lassen.

Die Crowdfunding-Plattform "mainstarter" wurde Mitte 2018 von der IHK gemeinsam mit dem ZDI Mainfranken initiiert.

www.mainstarter.de

Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Finde die richtige Finanzierung

Eine der größten Hürden bei der Umsetzung der eigenen Geschäftsidee ist die Finanzierung.

Nicht jede Finanzierungsart ist für jede Gründung geeignet. Um dir eine erste Orientierung zu geben, bietet Ihnen das Gründerland Bayern eine Übersicht über die wichtigsten Finanzierungsarten. Ändern Sie die Parameter bei den Filtern, um zu sehen, wie sich Ihre Einstellungen auf die verfügbaren Finanzierungsquellen auswirken kann!

Finanzierung finden

Spezialprogramm

Mikromezzaninfonds Deutschland

Dieser zusätzliche Spezialfonds wendet sich insbesondere an kleine und junge Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Es werden stille Beteiligungen bis 150.000 Euro ausgereicht.

Weitere Details zum Fonds können Sie der Broschüre entnehmen

Kreditverhandlungen

Der Schlüssel zum Erfolg ist eine gute Vorbereitung

Das Ziel, das Ihr Finanzierungspartner im Beratungsgespräch verfolgt, liegt auf der Hand: Er muss sich auf Basis der Gespräche und der eingereichten Unterlagen eine Meinung zur Kreditwürdigkeit bzw. Bonität des Unternehmens zu bilden. Für Gläubiger ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Betrieb künftig Zinsen und Tilgung der aufgenommenen Gelder fristgerecht und vollständig zurückzahlen kann - oder umgekehrt, wie groß das Risiko ist, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Bonität wird anhand der Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemessen: Dabei spielt die vorhandene Substanz mit allen Chancen und Risiken ebenso eine Rolle wie die erwartete zukünftige Ertragskraft.

Mit einer gründlichen Vorbereitung und überzeugenden schriftlichen Unterlagen sind bereits zwei wichtige Schritte in die richtige Richtung getan. Für die Finanzierungszusage ist nun noch das persönliche Auftreten des Unternehmers entscheidend: In den letzten Jahren ist der Faktor „Unternehmerpersönlichkeit“ für Banken ein immer wichtigerer Aspekt bei der Kreditentscheidung geworden.

Die Beurteilung des Kreditnehmers nach reinem Zahlenmaterial ist abgelöst worden von einer Kombination aus „harten“ und „weichen“ Faktoren als Entscheidungsgrundlage. Der entscheidende Grundgedanke hinter dem wichtigsten „weichen“ Faktor: Gerade ein mittelständisches Unternehmen kann immer nur so gut sein wie der Unternehmer bzw. das Führungsteam an seiner Spitze. Im Finanzierungsgespräch sollte der Unternehmer deshalb durch eine profunde Kenntnis der Unternehmenssituation, professionell vorbereitete Unterlagen und souveränes Auftreten überzeugen.

 

Treten Sie selbstbewusst auf

Betriebsinhaber oder Geschäftsführer sollten also selbstbewusst auftreten. Sie sind keine Bittsteller, sondern interessante Kunden. Natürlich sind sprühende Ideen allein nicht ausreichend. Sie müssen deutlich machen, dass sie ganz genau wissen, wovon sie sprechen und dass sie sehr präzise und realistische Vorstellungen davon haben, wohin das Unternehmen mit den Finanzmitteln steuern soll.

Kritische Nachfragen dürfen weder mit Schweigen noch mit Beschönigungen beantwortet werden. Ein guter Unternehmer weiß, wo sein Betrieb Schwächen hat. Außerdem fallen Versuche, Mängel zu vertuschen, früher oder später auf und beeinträchtigen das Vertrauensverhältnis zwischen Hausbank und Kreditnehmer.

Bereits im Vorfeld sollten plausible und nachvollziehbare Argumente vorbereitet werden, die bei kritischen Nachfragen seitens der Bank zeigen, dass die Unternehmensleitung die Schwachstelle bereits erkannt hat und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung einleiten wird. Von noch größerem Vorteil ist es, wenn bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet worden sind. So kann beispielsweise durch den Abschluss langfristiger Lieferverträge mit festen Konditionen und Abnahmemengen sowie durch den Hinweis auf die gute Bonität des Lieferanten die mögliche Schwachstelle „Lieferantenabhängigkeit“ wesentlich positiver dargestellt werden, als es die Bank noch im Vorfeld beurteilt haben mag.

Haben Sie unser Gründerinformationspaket bereits erhalten und haben Sie Ihren Businessplan, inklusive Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorbereitet? Haben Sie noch Fragen? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Weitere Informationen
Welche Fragen kommen auf Sie zu?

Bereiten Sie sich gut vor: 

  • Entwicklung von Markt und Branche
  • Risiken bei erkennbaren Lieferanten- oder Kundenabhängigkeiten
  • Produktnutzen sowie Stellung der Produkte und Leistungen auf dem Markt
  • Personal (Qualifizierung, Fluktuation, Alter, Arbeitsmarktsituation)
  • Nachfolgeregelung (bei Unternehmern ab 55 Jahre)

Finanzlage:

  • Ursachen für unüblich hohe Entnahmen oder für längere Kreditorenlaufzeiten
  • Erklärung von hohen Rückstellungen für drohende Verluste, drohende Rechtstreitigkeiten und Gewährleistung
  • Auffälligkeiten in der Kontoführung (z.B. permanente Inanspruchnahme Kontokorrent)
  • Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditinstituten
  • Fragen zum Investitionsvorhaben und zur geplanten Finanzierung (Art, Höhe, Nutzen, Wirtschaftlichkeit, Eigenmittel, Sicherheiten)
  • Notfallplanung

Ertragslage:

  • Ursachen für Umsatzeinbrüche
  • Ursachen für auffällige Erhöhung von Aufwandpositionen (Material, Personal, sonstige betriebliche Aufwendungen)
  • Ursachen für Gewinneinbrüche bzw. Verluste

Vermögenslage:

  • Erläuterung bei rückläufiger Investitionstätigkeit
  • Grund für den Wechsel von Abschreibungsmethoden
  • Erläuterung bei starkem Aufbau von Vorräten und Lagerbeständen
  • Ursachen für hohe Wertberichtigungen im Umlaufvermögen (Vorräte, Lager, Forderungen etc.)
  • Ursachen für deutlich höhere Debitorenlaufzeiten

    Checkliste zur Beantragung von öffentlichen Fördermittel

    So gehen Sie vor, wenn Sie als Gründer öffentliche ‎Fördermittel beantragen möchten:

    Auf den ersten Blick erscheint der Zugang zur Finanzierung und Förderung für Gründer aufwendig und unübersichtlich. Tatsächlich stellen sich die Hürden für den Antrag auf Fördermittel als durchaus überwindbar dar.

    In vier einfachen Schritten gelangen Sie zum Ziel

    Schritt 1: Förderungshöhe bestimmen

    Überlegen Sie, wofür Sie die Fördermittel benötigen, und berechnen Sie Ihren Kapitalbedarf möglichst genau. Bevor Sie den nächsten Schritt machen, sollten Sie die nötige Förderungshöhe und den Verwendungszweck genau definiert haben.

    Schritt 2: Recherche über geeignete Förderprogramme

    Wie oben dargestellt, werden Förderprogramme für verschiedene Phasen der Unternehmensgründung und für verschiedene Verwendungszwecke aufgelegt. Sie können über diese Angebote z. B. Mitarbeiter einstellen, Investitionen tätigen oder Ihren Beratungsbedarf decken. Besonders wichtig für die Auswahl des passenden Förderprogramms sind u. a. folgende Punkte:
    1. Phase der Gründung, 2. Größe und Struktur des Unternehmens 3. Standort, 4. Verwendungszweck, 5. Art der Förderung, z.B. Zuschuss oder Förderkredit
    Mithilfe von Fördermitteldatenbanken oder in einer Fördermittelberatung ermitteln Sie geeignete Programme und Angebote.

    Schritt 3: Voraussetzungen prüfen

    Haben Sie die möglichen Geldgeber eingegrenzt, prüfen Sie, welche Voraussetzungen für die einzelnen Programme gelten. So verfeinern Sie die Auswahl weiter und finden die Fördermittel, die für Ihr Unternehmen infrage kommen. Ermitteln Sie auch, auf welchem Weg Sie den Förderantrag stellen müssen.
    Tipp: Einige Fördermittel können Sie kombinieren. Lassen Sie sich fachkundig, z. B. von Ihrer IHK beraten.

    Schritt 4: Fördermittelantrag stellen

    Stellen Sie nun die Unterlagen für den Antrag auf Zuschüsse oder einen Förderkredit zusammen. Arbeiten Sie sorgfältig und prüfen Sie alle Angaben genau. Von diesem Antrag hängt die Finanzierung Ihres Traums von der Unternehmensgründung ab.

    Zur Fördermitteldatenbank

    Ansprechpartner

    Bayerisches Vorgründungs- und Nachfolgecoaching-Programm

    Daniela Dusel

    Beraterin Handelsregister
    Würzburg

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    • Firmierung
    • Coachingprogramme
    • Erstberatung Existenzgründung
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    Kontaktformular vCard0931 4194-296
    Tätigkeitsbereiche
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    • Coachingprogramme
    • Erstberatung Existenzgründung
    Sebastian Gläser

    M.A. Politikwissenschaft
    Referent Finanzierung und Förderung
    Würzburg

    Tätigkeitsbereiche
    • Finanzierung und Förderung
    • Existenzgründung
    • Produktkennzeichnung
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    Kontaktformular vCard0931 4194-335
    Tätigkeitsbereiche
    • Finanzierung und Förderung
    • Existenzgründung
    • Produktkennzeichnung
    Larissa Vogel

    Wirtschaftsfachwirtin
    Referentin Existenzgründung
    Würzburg

    Tätigkeitsbereiche
    • Existenzgründung
    • Start-up
    • Gründungsnetzwerke
    Kontakt
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    Tätigkeitsbereiche
    • Existenzgründung
    • Start-up
    • Gründungsnetzwerke

    Finanzierungshilfen

    Sebastian Gläser

    M.A. Politikwissenschaft
    Referent Finanzierung und Förderung
    Würzburg

    Tätigkeitsbereiche
    • Finanzierung und Förderung
    • Existenzgründung
    • Produktkennzeichnung
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    Tätigkeitsbereiche
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    • Existenzgründung
    • Produktkennzeichnung
    Larissa Vogel

    Wirtschaftsfachwirtin
    Referentin Existenzgründung
    Würzburg

    Tätigkeitsbereiche
    • Existenzgründung
    • Start-up
    • Gründungsnetzwerke
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    Tätigkeitsbereiche
    • Existenzgründung
    • Start-up
    • Gründungsnetzwerke
    Dr. Christian Seynstahl

    Diplom-Geograph
    Bereichsleiter Standortpolitik und Unternehmensförderung
    Würzburg

    Tätigkeitsbereiche
    • Regional- und Standortentwicklung
    • Grundsatzfragen zu Fachkräftesicherung und Unternehmertum / CSR
    • Grundsatzfragen zu Existenzgründung, Unternehmensnachfolge und -förderung
    Kontakt
    Kontaktformular vCard0931 4194-314
    Tätigkeitsbereiche
    • Regional- und Standortentwicklung
    • Grundsatzfragen zu Fachkräftesicherung und Unternehmertum / CSR
    • Grundsatzfragen zu Existenzgründung, Unternehmensnachfolge und -förderung

    Förderprogramme Unternehmensnachfolge

    Sebastian Gläser

    M.A. Politikwissenschaft
    Referent Finanzierung und Förderung
    Würzburg

    Tätigkeitsbereiche
    • Finanzierung und Förderung
    • Existenzgründung
    • Produktkennzeichnung
    Kontakt
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    Tätigkeitsbereiche
    • Finanzierung und Förderung
    • Existenzgründung
    • Produktkennzeichnung
    Sonja Weigel

    Referentin Unternehmensnachfolge
    Würzburg

    Tätigkeitsbereiche
    • Unternehmensnachfolge
    • Frauen in der Wirtschaft
    • Gesellschaftsrecht
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    Kontaktformular vCard0931 4194-322
    Tätigkeitsbereiche
    • Unternehmensnachfolge
    • Frauen in der Wirtschaft
    • Gesellschaftsrecht

    Gründungszuschuss

    Larissa Vogel

    Wirtschaftsfachwirtin
    Referentin Existenzgründung
    Würzburg

    Tätigkeitsbereiche
    • Existenzgründung
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    Sebastian Gläser

    M.A. Politikwissenschaft
    Referent Finanzierung und Förderung
    Würzburg

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    Simon Suffa

    Diplom-Geograph
    Verkehrsreferent
    Büroleiter Geschäftsstelle
    Schweinfurt

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    Unternehmensförderung

    Dr. Christian Seynstahl

    Diplom-Geograph
    Bereichsleiter Standortpolitik und Unternehmensförderung
    Würzburg

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    • Grundsatzfragen zu Existenzgründung, Unternehmensnachfolge und -förderung
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    Sonja Weigel

    Referentin Unternehmensnachfolge
    Würzburg

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    Sebastian Gläser

    M.A. Politikwissenschaft
    Referent Finanzierung und Förderung
    Würzburg

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    Daniela Dusel

    Beraterin Handelsregister
    Würzburg

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    Simon Suffa

    Diplom-Geograph
    Verkehrsreferent
    Büroleiter Geschäftsstelle
    Schweinfurt

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    Katja Reichert

    Sachbearbeiterin Existenzgründung und Unternehmensförderung
    Würzburg

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    Larissa Vogel

    Wirtschaftsfachwirtin
    Referentin Existenzgründung
    Würzburg

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    Finanzierung

    Sebastian Gläser

    M.A. Politikwissenschaft
    Referent Finanzierung und Förderung
    Würzburg

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    Larissa Vogel

    Wirtschaftsfachwirtin
    Referentin Existenzgründung
    Würzburg

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