Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung schränken den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ein. Diese Einschränkungen dienen vor allem dem Schutz der Bevölkerung.
Zu unterscheiden sind grundsätzlich die folgenden Einschränkungen:
- Länder:
Embargos werden im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossen. - Personen:
Gegen bestimmte Personen, Organisationen oder Institutionen wurden Sanktionen verhängt. Diese Sanktionen gelten länderunabhängig, also auch innerhalb Deutschlands. - Waren:
Die Ausfuhr von Waren kann in einigen Fällen eingeschränkt sein. Dies betrifft insbesondere Rüstungsgüter, Chemikalien aber auch die sogenannten Dual-Use-Güter. - Kapital- und Zahlungsverkehr:
In bestimmten Fällen unterliegt der Kapital- und Zahlungsverkehr Beschränkungen und es bestehen Meldepflichten für Zahlungen ab 12.500 Euro.