Mitgliedschaft
Wer muss IHK-Beitrag bezahlen?
Handelsregisterunternehmen
Kleingewerbetreibende
sofern der erzielte Gewerbeertrag bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,00 € übersteigt.
Existenzgründer
sofern das Unternehmen nach dem 31.12.2003 angemeldet wurde und der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro übersteigt, wenn in den letzten fünf Jahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit erzielt wurden oder das Unternehmen mittelbar oder unmittelbar an einer Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Zehntel beteiligt war.
Gemischt-gewerbliche Unternehmen
die im Handelsregister eingetragen sind und deren Handelsumsatz 130.000,00 € übersteigt. Für die Beitragsumlage wird gemeinsam mit der Handwerkskammer für Unterfranken ein Aufteilungsverhältnis anhand des Umsatzes festgelegt.
Apotheken
werden auf der Basis eines Viertels ihres Gewerbeertrages oder Gewinns aus Gewerbebetrieb veranlagt.
Freie Berufe in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
werden ab 1999 auf der Basis eines Zehntels ihres Gewerbeertrages oder Gewinns aus Gewerbebetrieb veranlagt.
Wer beschließt die Beiträge?
Die Höhe der Beiträge wird jährlich durch die Vollversammlung, dem gewählten Parlament der mainfränkischen Wirtschaft für das Folgejahr beschlossen, mit der Wirtschaftssatzung festgesetzt und im IHK-Magazin "Wirtschaft in Mainfranken" veröffentlicht.
Wie wird die Höhe der IHK-Beiträge errechnet?
Die gestaffelten Beiträge orientieren sich an der Leistungskraft des Gewerbebetriebes und setzen sich aus einem Grundbeitrag (zwischen 50,- EUR und 7.000,00 EUR) und einer Umlage (derzeit 0,18 %), deren Bemessungsgrundlage der Gewerbeertrag bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist, zusammen.
Berechnungsgrundlage zur Vorauszahlung für das laufende Beitragsjahr ist der zuletzt festgesetzte Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb. Nach Festsetzung der Bemessungsgrundlage erfolgt die Abrechnung des Beitragjahres. Einzelheiten ergeben sich aus der Wirtschaftssatzung.
Infos zum Download
- IHK-Beitragsordnung (Stand Dezember 2017)Auszug aus den Rechtsgrundlagen der IHK Würzburg-Schweinfurt, zuletzt geändert am 7. Dezember 2017 (Wirtschaft in Mainfranken, 2018, Heft 2, S. 31)pdf, 109 KB
- IHK Wirtschaftssatzung 2021Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg-Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2021pdf, 140 KB
- IHK Wirtschaftssatzung 2020Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg-Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2020pdf, 100 KB
- IHK Wirtschaftssatzung 2019Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg-Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2019pdf, 1,69 MB
- IHK Wirtschaftssatzung 2018Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg-Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2018pdf, 130 KB
- IHK Wirtschaftssatzung 2017Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg-Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2017pdf, 919 KB
- IHK Wirtschaftssatzung 2016Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg - Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2016pdf, 355 KB
- IHK Wirtschaftssatzung 2015Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg - Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2015pdf, 914 KB
- IHK Wirtschaftssatzung 2014Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg - Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2014pdf, 156 KB
- IHK Wirtschaftssatzung 2013Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg - Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2013pdf, 52 KB
- IHK Wirtschaftssatzung 2012Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg - Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2012pdf, 51 KB
- IHK Wirtschaftssatzung 2011Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg - Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2011pdf, 0,93 MB
- IHK Wirtschaftssatzung 2010Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg - Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2010pdf, 0,95 MB
- IHK Wirtschaftssatzung 2009Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg - Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2009pdf, 39 KB
- IHK Wirtschaftssatzung 2008Wirtschaftssatzung der IHK Würzburg - Schweinfurt für das Geschäftsjahr 2008pdf, 862 KB