Planen Sie in Ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem intern einzurichten?
Dann sind Sie in diesem IHK-Online-Sprint genau richtig. Seit Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben, bei gleichzeitigem Schutz der Hinweisgebenden Personen.
In dem Kurs bekommen Sie:
- Eine Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz
- Einblicke in die erfolgreiche Implementierung einer Meldestelle
- Praktische Umsetzung von Hinweisen anhand konkreter Fälle
Der IHK-Online-Sprint umfasst drei Termine à 60 Minuten.
Der Sprint erfüllt die Anforderungen nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz und dient somit als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.