Diese Weiterbildung schließt mit einem öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfungsverfahren ab.
Allgemeine Prüfungsinformationen
Für das Prüfungsverfahren sind folgende Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/-frau oder Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen gastronomischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss in jedem Fall wesentliche Bezüge in der Gastronomie aufweisen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Zuge der Anmeldung zur Weiterbildung
keine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt. Diese werden ausschließlich über die IHK-Prüfungsstelle mit dem
Antrag auf Zulassung überprüft. Bitte stellen Sie daher
vor Beginn der Weiterbildung den Antrag beim zuständigem IHK-Prüfungskoordinator.