Das BLE informiert: auf seiner Seite über die Funktionsweise des EU-Informationssystem.
Wer aufgrund der neuen EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) eine Sorgfaltserklärung abgeben muss, reicht diese künftig digital in einem von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten IT-System ein.
In diesem sogenannten "Informationssystem" erhalten die Marktbeteiligten bei Abgabe einer Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) eine Referenznummer, die sie für die Einfuhr oder Ausfuhr von relevanten Erzeugnissen brauchen. Diese Referenznummer wird entlang der Lieferkette weitergegeben. Die eingereichten Sorgfaltserklärungen überprüfen die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten, in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Laut EU-Kommission beginnt die Registrierung der Unternehmen für die Nutzung des Informationssystems Anfang November 2024 und ab dem 2. Dezember 2024 können Sorgfaltserklärungen eingereicht werden.
Die EU-Kommission bietet auf ihrer Internetseite erste Einblicke in die Funktionen des Informationssystems.
Marktbeteiligte haben die Möglichkeit, ihre unternehmenseigenen Systeme über eine Programmierschnittstelle (englisch "Application Programming Interface", abgekürzt API) an das Informationssystem anzubinden, um ihre Daten einfacher übertragen zu können.
Hier finden Sie die technischen Spezifikationen dazu.
Für Fragen rund um die Benutzung des EU-Informationssystems steht künftig auch ein Hilfecenter bereit.
Die Kommission gibt interessierten Marktbeteiligten die Möglichkeit geben, ihre GeoJSON-Dateien vor der Einführung des Informationssystems zu testen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der BLE.
Informationen zur EUDR und eine Checkliste finden Sie auf unserer Homepage zur Entwaldung.