Kapitalgesellschaften und bestimmte weitere Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse offenzulegen. Seit Geschäftsjahren ab 2022 erfolgt die Einreichung über das Unternehmensregister.
Wirksame Enterbung durch eine Anrechnungsbestimmung in einem notariell beurkundeten Übergabevertrag
Wolfgang Bürger stellt dar, warum Investitionsstaus rechtzeitig aufgelöst werden sollten. "Eigentlich sollte man schon bei Gründung oder Übernahme an die eigene Nachfolge denken."
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