US-Zölle im Fokus

Informationen zu den Zöllen und Gegenzöllen der USA.

Neue Zollpolitik der USA

Die Zollpolitik die Weltwirtschaft der US-Administration hält die Weltwirtschaft in Atem. Nur als "ersten Schritt" hin zu einem umfassenden und fairen Handelsabkommen bewertet Helena Melnikov, Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), die jetzt getroffene Grundsatzvereinbarung im transatlantischen Zollkonflikt. Hier finden Sie Informationen und nützliche Links zur US-Zollpolitik.

EU-USA-Zolldeal

Inhalt des EU-USA-Zolldeals

Handelsabkommen EU-USA

Wichtig: Viele zentrale Aspekte des Handelsabkommens zwischen der EU und den USA sind weiterhin offen. In der gemeinsamen, nicht rechtsverbindlichen Erklärung wird der weitere Verhandlungsfahrplan dargelegt. Die Einigung muss nun von beiden Seiten umgesetzt werden.

Der EU-USA-Zolldeal enthält folgende Regelungen:

  1. Einführung eines pauschalen All-Inclusive-Zollsatzes von 15%
  • Dieser gilt für die meisten EU-Produkte
  • Er ersetzt MFN-, Basis- und länderspezifische Zölle
  • Ausnahme: Für Erzeugnisse, für die bereits Meistbegünstigungszölle in Höhe von 15 % oder mehr gelten, werden keine zusätzlichen Zölle erhoben
  • Die sektorspezifischen Zölle bleiben bestehen, z.B.:
    • Stahl & Aluminium: weiterhin 50%
    • Halbleiter & Pharma: weiterhin 15%
    • Kupfer: 50 %

       

  • Nullzollsätze (Zero-for-Zero Tariffs) für strategische Produkte
    z. B.: Flugzeuge, Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien und Generika, Halbleiterausrüstung, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, natürliche Ressourcen sowie kritische Rohstoffe - (prüfen Sie Ihr Produkt mittels der HTS Nummer - siehe  unten: "Rund um die US-Zölle)

     

  • Verhältnis zu anderen Zollregimen
    Grundsatz: Sektorale Zölle (Aluminium & Stahl /Kupfer) bestehen weiterhin, aber Ausnahme: Basiszollsatz von 15 % auch für Kfz-Sektor (anstatt 25%) - bitte prüfen Sie mit Hilfe der HTS Nummer, ob der neue Zollsatz für Sie gilt und bereits im US-Zolltarif hinterlegt ist. Siehe auch: Factsheet White House

     

  • Weitere Verpflichtungen der EU
    ▪ Investitionen i. H. v. 600 Mrd. USD in den USA bis 2029
    ▪ Import von US-Energie i. H. v. 750 Mrd. USD bis 2028
    ▪ Abbau weiterer Handelshemmnisse

 

Zusätzliche Regeln

  • US-Inhaltsregel: Bei Produkten mit ≥20% US-Wertanteil wird der Zusatz-Zoll nur auf den Nicht-US-Anteil berechnet
  • Besonderheiten bestehen z.B. für Waren mit Ursprung in Ländern wie Kuba, Russland, Nordkorea (Spalte 2 im US-Zollregister) oder USMCA-konforme Waren (Kanada, Mexiko) 
Informationen der U.S. Customs and Border Protection
Weitere Inhalte der Erklärung

Nicht alles ist bereits geregelt

Weitere Inhalte der Erklärung:

  1. Zölle in Höhe von 15 % gelten auch für EU-Ausfuhren von Arzneimitteln, Halbleitern und Holz, sobald die Ergebnisse der entsprechenden Untersuchungen zu Section 232  abgeschlossen sind.
  2. Zollsenkungen für Pkw und Kfz-Teile auf 15 % voraussichtlich, wenn die EU noch diesen Monat ihre eigenen Zollsenkungen einleitet. Diese umfasst alle Industriegüter, sowie bestimmte Meeresfrüchte, Nüsse, Milchprodukte, frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, verarbeitete Lebensmittel, Getreide und Pflanzsamen, Sojabohnenölsaaten, Schweinefleisch und Bisonfleisch. Hiermit fallen für EU-Importeure jährliche Zölle in Höhe von 5 Milliarden Euro weg.
  3. Ausnahmen von der Zollobergrenze von 15 % (USA verpflichten sich, nur Meistbegünstigungstarife anzuwenden, die nahe Null sind) für die folgenden EU-Erzeugnisse: nicht verfügbare natürliche Ressourcen (einschließlich Kork), alle Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile, Generika und ihre Bestandteile sowie chemische Vorläuferstoffe. Die EU und die USA werden daran arbeiten, diese Liste in Zukunft weiter auszubauen, etwa im Bereich Weine und Spirituosen.
  4. Verhandlungen zu Zollkontingenten im Stahl- und Aluminiumsektor.
  5. Der Abbau nichttarifärer Hemmnisse, unter anderem durch die Zusammenarbeit bei Normen und die Straffung von SPS-Zertifikaten (Sanitär- und Pflanzenschutzzertifikaten) sowie durch die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen in zusätzlichen Industriezweigen.
  6. Die verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen der wirtschaftlichen Sicherheit, einschließlich der Zusammenarbeit bei der Überprüfung von Investitionen und Ausfuhrkontrollen sowie bei der Bekämpfung unfairer Handelspraktiken.
  7. Verhandlungen zu einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Cybersicherheit.

 

Zusätzliche Regeln

Bitte beachten

  • US-Inhaltsregel: Bei Produkten mit ≥20% US-Wertanteil wird der Zusatz-Zoll nur auf den Nicht-US-Anteil berechnet
  • Besonderheiten bestehen z.B. für Waren mit Ursprung in Ländern wie Kuba, Russland, Nordkorea (Spalte 2 im US-Zollregister) oder USMCA-konforme Waren (Kanada, Mexiko) 

Wo finde ich Informationen?

Der GTAI hält Sie auf einer Sonderseite mit den neuesten Zollinformationen auf dem Laufenden und informiert über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen. 

Die EU-Kommission hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur gegenseitigen Zollpolitik der USA veröffentlicht. 

Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer hat auf Ihrer Homepage ein Prüfschema und eine Übersicht über die Zölle veröffentlicht.

Informationen finden Sie auch auf der Seite der DIHK.

Informationen finden Sie in den CBP Updates und FAQ für Importeure im sog. Cargo Systems Messaging Service der amerikanischen Zollbehörde.

Die Zusatzzölle der USA können auch mittels dem Tool Access2Markets ermittelt werden.

Hilfreich ist auch der Zollrechner von Flexport.

Rund um die US-Zölle

Bestimmung des Zollsatzes

HTS-Zollnummer

Wesentliche Grundlage für die Bestimmung des US-Zolls ist die HTS-Zollnummer. Das Harmonized Tariff Schedule (HTS der USA) ist ein 10-stelliges System, das die HS-Klassifizierung für die USA erweitert und die Grundlage für die Erhebung von Zöllen und Steuern bildet. Die ersten sechs Stellen der HTS-Nummer entsprechen dem HS-Code (Harmonized System), der auch international verwendet wird.

Eine Aktualisierung der gegenseitigen Zollsätze ab dem 7. August 2025 kann über folgende Seite Cargo Systems Messaging Service Nr. 65829726  abgerufen werden.

Siehe auch die Executive Order vom 31. Juli 2025 „Weitere Anpassung der gegenseitigen Zollsätze“.

 

Aufhebung der De minimis Grenze

Keine Zollfreiheit mehr beim Import in die USA

Achtung: Ab dem 29. August 2025 wird die De minimis Grenze von 800 USD für alle Herkunftsländer abgeschafft. Die Executive Order bestimmt, dass die De minimis Befreiung „unabhängig von Wert, Ursprungsland, Transportart oder Anmeldeweg“ entfällt.

Das bedeutet, dass künftig jegliche Warensendung den regulären Importzollverfahren unterliegt.  Für Nicht-Postsendungen ist fortan ein reguläre Zollanmeldung mit allen ursprungsbezogenen Zöllen/Abgaben erforderlich.

Auch Postsendungen sind nicht mehr de-minimis frei, und werden über ein Sonderverfahren abgewickelt. Es besteht eine Übergangsfrist von sechs Monaten in der man zwischen dem Ad Valorem-Zollsatz (Wertzoll) gemäß dem effektiven IEEPA-Tarif für das Ursprungsland oder den spezifischen Zollsätzen (pauschaler Zoll) wählen kann. Die Pauschalzölle betragen zwischen US $80 und US $200 pro Paket.

Bitte beachten Sie hier: Es bestehen aktuell temporäre Einschränkungen beim postalischen Warenversand in die USA - siehe Pressemitteilung der DHL Group vom 22. August 2025.

 

Begriffe: Basiszoll, Reziproker Zoll, Zusatzzoll

Kurze Erklärung zu den Begriffen

Der US-Basiszoll ist eine neue Form von einem zusätzlichen Einfuhrzoll, den die USA seit dem 5. April 2025 auf nahezu alle Importe aus Handelspartnerländern erhebt. Er ist ein pauschaler Zusatz-Zollsatz, der zusätzlich zu den bestehenden Zöllen wie dem MFN-Zoll (Most Favoured Nation) anfällt. 

Ein reziproker Zoll ist ein Importzoll, den ein Land als direkte Reaktion auf die Zölle eines Handelspartners erhebt. Ziele der reziproken Zölle sind:

  • Ausgleich von Handelsungleichgewichten
  • Förderung fairer Wettbewerbsbedingungen
  • Stärkung der nationalen Wirtschaft und Produktion

Der reziproke Zoll in den USA mit einem pauschalen Basiszoll von 10 % auf alle Importe aus Handelspartnerländern galt seit dem 5. April 2025. Dieser Zoll kam zusätzlich zum MFN-Zoll dazu, ersetzte aber den Basiszoll.

Zu unterscheiden sind bei den US-Zöllen länderspezifische und sektorspezifische Zölle.

Länderbezogene Zölle, sind Zölle die auf die einzelnen Länder bezogen sind. Seit dem 7. August 2025 bestehen neue Länderspezifische Zollsätze, z.B. Schweiz: 39 %, China: 30 %, Liechtenstein: 15 %

Sektorspezifische Zölle sind Zölle auf bestimmte Produktgruppen, unabhängig vom Ursprungsland, z.B. Stahl & Aluminium, Kupfer, Kfz und -Teile. Er soll dem Schutz strategischer Industrien dienen. Der Zollsatz fällt nur anteilig für den jeweiligen z.B. Aluminium- / Stahlanteil des Produkts an! Der restliche Anteil des Produkts wird mit dem jeweils anwendbaren Zoll verzollt.

Beide Zollarten können gleichzeitig auf ein Produkt angewendet werden.

Aber: 

  • Sektorzölle (Aluminium & Stahl / Kfz / Kupfer) sind immer vorrangig vor reziprokem Zoll; keine Addition!
  • Aluminium- und Stahl-Zoll / Kupferzoll beziehen sich immer anteilig auf den Metall-/Kupferanteil; im Übrigen gilt die allgemeine Verzollung.

 

Legal US Zoll sparen

First Sale for Export (FSFE) Rule

Mit der "First Sale for Export (FSFE) Rule" kann man unter bestimmten Voraussetzungen beim Import in die USA den Zoll reduzieren.

Die FSFE Rule ermöglicht es US-Importeuren, ihre Zölle potenziell zu senken, indem sie den Preis des Erstverkaufs der Waren (vom Hersteller an einen Zwischenhändler) als Grundlage für die Zollberechnung verwenden und nicht den endgültigen Verkaufspreis zwischen dem Zwischenhändler und dem US-Importeur. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich anerkannte Bewertungsmethode*, die insbesondere bei Waren mit hohen Zöllen zu erheblichen Kosteneinsparungen führen kann.

Die Grundlage für die First Sale Rule ist 19 U.S.C. § 1401a(b)(1) USCODE-2023-title19-chap4-subtitleIII-partI-subparta-sec1401a.pdf. Diese besagt, dass „der Transaktionswert importierter Waren der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die Waren ist, wenn sie zum Export in die Vereinigten Staaten verkauft werden...“1 Es muss sich nicht um den Preis handeln, der bei der Einfuhr gezahlt wurde oder zu zahlen ist.

First Sale for Export (FSFE) Rule

Beim Import von Waren in die Vereinigten Staaten spielt der Zollwert eine zentrale Rolle – er entscheidet darüber, wie viel Zoll bei der Einfuhr zu zahlen ist. 

In den USA können beim Import unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Preis laut der letzter Verkaufsrechnung vor der Einfuhr, sondern ein Sonderprinzip angewendet werden: das sogenannte „First Sale for Export“-Prinzip.

Unter strengen Voraussetzungen kann der Wert des ersten Verkaufs, innerhalb der für den Export in die USA bestimmten Lieferkette, als Zollwert angesetzt werden.

Voraussetzungen:
- Verbindlicher (Ver-)Kauf von Ware mit der Zielortbestimmung USA
- Verkauf muss ein Verkehrsgeschäft sein
- Verkauf muss einem Drittvergleich standhalten
- Vertragspartner dürfen nicht verbunden sein
- Formgemäße Zollanmeldung und Dokumentation 

Beispiel: Einkauf beim Hersteller (USD 50) → Zwischenhändler verkauft an US-Kunden(USD 80) → Zollwert mit FSFE Rule: USD 50 statt 80 USD 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten First Sale Declaration Requirement und Guidance for the Application of the Farm Bill’s First Sale Declaration Requirement.

Hinweis 1: Bei einem Import aus den USA in die EU kann diese Regelung nicht angewendet werden, da sie in der EU nicht zulässig ist.

Hinweis 2: Das FSFE kann sich lohnen:
- bei hochvolumigen Importen
- wenn die Marge durch Zölle spürbar belastet wird
- in gut strukturierten Lieferketten mit transparenten Verträgen

In vielen Fällen setzen größere Konzerne dieses Prinzip bereits erfolgreich um. Der Aufwand für Dokumentation und Nachweis ist nicht zu unterschätzen.

US-Zölle gegenüber anderen Ländern

Länderspezifische Zölle: maßgeblich ist der Ursprung der Ware

US‑Einfuhrzölle nach Handelspartnerland, basierend auf der neuesten "reciprocal tariff"-Regelung („Liberation Day“) vom 2. April 2025, ergänzt durch jüngst angekündigte Absenkungen und Handelsdeals .

Wichtig: Der länderspezifische Satz knüpft am Ursprung der Ware an und nicht daran, aus welchem Land die Waren geliefert werden. Wenn Ware chinesischen Ursprungs aus der EU in die USA geliefert werden, fällt der Satz für China an.

Die länderspezifischen Sätze sind im Anhang 1 der Executive Order FURTHER MODIFYING THE RECIPROCAL TARIFF RATES enthalten. 

Einige Länderbeispiele.

Land / StaatengemeinschaftZollsatzStartdatum
Brasilien- Info der GTAI50 %7. August 2025
China - Fristverlängerung bis 12. August 2025
Europäische Union15 %7. August 2025
Großbritannien - Info der GTAI10 %23. Juni 2025
Indien - Info der GTAI50 %27. August 2025
Kanada - Info der GTAI35 %7. August 2025
Mexiko Fristverlängerung 90 Tage ab 7. August 2025
Schweiz39 %7. August 2025
Ausweitung der Section-232-Zölle

Update 18.08.2025

Zusätzliche Listung von Waren aus Eisen, Stahl und Aluminium (Derivate) - gültig ab 18. August 2025

Nun unterliegt eine deutlich höhere Anzahl von Waren den zusätzlichen Section 232-Zöllen.
Weitere Informationen der U.S. Customs and Border Protection (CBP) dazu:
Additional Steel Derivative Tariff Inclusion Products
Additional Aluminium Derivative Tariff Inclusion Products

Zusatzzölle

Zusatzzölle auf Stahl und Aluminium

Was ist beim Import von Stahl und Aluminium zu beachten?

Genereller Zollsatz von 50 % für Ware mit EU-Ursprung.

Maßgeblich: nichtpräferenzieller Ursprung

  • Beurteilung durch IHK nicht für US-Zollbehörde bindend
  • Datenbank zum Ursprung in den USA
  • Angabe Ursprung zu empfehlen, da z.B. 200 % Zoll auf russ. Aluminium

Erfasste Ware: Ware aus Section 232. Für Produkte, die unter Section 232 fallen wie Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer sowie bestimmte Derivate finden weitere Verhandlungen statt und Quotenregelungen sind angedacht.

Bemessungsgrundlage: 

  • Grundsätzlich der FOB-Wert
  • Abzüge und Hinzurechnungen gemäß der Zollwertvorschriften der USA
  • Wertaufteilung zwischen Metall- und Nicht-Metallanteilen: Der Nicht-Metallanteil muss dabei als separate Position in der Zollanmeldung ausgewiesen werden. Der Metallanteil ist im Gegenzug explizit von den reciprocal tariffs ausgeschlossen. Siehe: CSMS #64384496 und CSMS #65236374

Pflicht zur Angabe von Schmelz- und Gießland bei Aluminiumimporten und betroffen Produkten daraus seit dem 28. Juni 2025 - Mitteilung der CBP (CSMS #65340246 vom 13. Juni 2025). Ist eine dieser Angaben nicht verfügbar, ist soll die Codierung "UN" (unknown) in der Anmeldung angegeben werden. ABER: Für derart deklarierte Waren wird ein Strafzoll von 200 Prozent erhoben, da sie automatisch den Sanktionsregelungen für russisches Aluminium unterliegen. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich ein Bezug zu Russland besteht. Siehe CSMS #65340246.

Weitere Informationen zur Zollanmeldung enthält der Leitfaden der US-Behörden: U.S. Customs and Border Protection, Guidance: Import Duties on Imports of Steel and Steel Derivative Products und die bereitgestellten Frequently Asked Questions.

 

Weitere Informationen auf der Seite der WKO.
Zusatzzölle auf Kupfer

Was ist beim Import von Kupfer zu beachten?

  • Seit 1. August 2025 Zollsatz von 50 Prozent auf  halbfertige Kupferprodukten („semi-finished copper) und konzentriertenKupferderivaten („intensive copper derivative products“)
  • Der Prozentsatz bezieht sich auf den Kupferanteil
  • Die betroffenen Zolltarifnummern kann dieser Liste entnommen werden
  • Informationen für Kupfer unter CSMS # 65794272
  • Guidelines der US-Zollbehörde (CBP) zur Berechnung bei der Zolleinfuhr
  • Proklamation zu Kupferimporten vom 30.7.2025 - Informationen aus dem Weißen Haus

Siehe auch Informationen zu Stahl und Aluminium.

 

Informationen der GTAI
Kfz und Kfz-Teile

Zusatzzölle auf Kfz und Kfz-Teile?

Auf Kfz und Kfz-Teile fallen seit April/Mai 25 % spezifische Zusatzzölle an. Dieser Zoll fällt zusäzlich an, so dass ein kumulativer Zollsatz von 27,5 Prozent auf US-Importe erhoben wurde (2,5 Prozent ursprünglicher allgemeiner Zoll + 25 Prozent spezifischer Zoll).

Im Rahmen der Vereinbarung zwischen der EU und den USA gilt für die meisten EU-Waren, einschließlich Fahrzeuge und Autoteile, ab dem 7. August 2025 ein pauschaler Zollsatz von 15 Prozent in den USA.

Besonderheiten gelten für britische und USMCA-Waren und für in den USA endmontierte KFZ.

Informationen der GTAI

Stand: 27.08.2025

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