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Indische Unternehmen sind verpflichtet, bei Überweisungen an ausländische Unternehmen einen Nachweis der Existenz dieser Unternehmen vorzulegen.
Folgende Bescheinigungen werden verlangt:
- Ansässigkeitsbescheinigung
- Formular„10F“
- No-Permanent Establishment Erklärung
Diese Dokumente sind verpflichtend bei der Erbringung von Dienstleistungen für indische Unternehmen, aber auch für Unternehmen, die Waren nach Indien exportieren.
Die Formulare dienen dem Nachweis der Steuerpflicht und Ansässigkeit in Deutschland und damit der Nichtansässigkeit in Indien.
Die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie online hier beim Finanzamt.
Das Formular 10F muss seit dem 1. Oktober 2023 über das Portal der indischen Finanzverwaltung hochgeladen werden.
Die "No-Permanent Establishment Erklärung" ist eine Selbstauskunft, die in der Regel der indische Geschäftspartner anfragt.
Die Rechnungsstellung nach Indien erfolgt in Euro oder US Dollar. Von Lieferungen gegen offene Rechnungen wird dringend abgeraten. Eine Vorkasse ist möglich, aber gewisse Limits sind vorhanden. Empfohlen wird die Zahlungsabwicklung mit unwiderruflichem bestätigtem L/C.
Dienstleistungen sollten aufgrund der anfallenden Quellensteuer in Indien stets auf einer separaten Rechnung ausgewiesen werden.