Beachten Sie die für Ihr Unternehmen gültigen Fristen bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen im Unternehmensregister.
Dringlichkeit iSv § 39 BGB bei drohendem Schaden.
Nur die positive Kenntnis von der einzutragenden Tatsache schließt die Publizitätswirkung des Handelsregisters aus.
Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich.
Speziell hinsichtlich Geburtsdatum und Wohnort.
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