Die Firma „v.(…).de AG“ besitzt nicht die nach § 18 Abs. 1 HGB erforderliche Unterscheidungskraft.
Die Vorschrift des § 707a I 2 BGB, wonach eine Gesellschaft nur dann als Gesellschafter einer eGbR eingetragen werden soll, wenn sie ihrerseits im Gesellschaftsregister eingetragen ist, gilt ebenso für den nicht wirtschaftlichen Idealverein.
Die Beschreibung des Unternehmensgegenstands mit „Handel mit Waren aller Art“ oder „Vermittlung von Geschäften aller Art“ ist mangels Individualisierung im Allgemeinen nicht eintragungsfähig, weil eine weitere Individualisierung der beabsichtigten…
Der Anmeldung zur Eintragung einer Abspaltung ist nach § 17 II 1 UmwG die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers beizufügen. Ist die Schlussbilanz im Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht aufgestellt, kann die Eintragung nicht erfolgen.
Besteht eine Firma aus einer Second-Level-Domain und einer Top-Level-Domain, so kommt ihr Unterscheidungskraft nur dann zu, wenn der Second-Level-Domain ihrerseits Unterscheidungskraft zukommt.
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