Geprüfte/r Industrietechniker/in Maschinenbau und additive Fertigung
Prüfungsinhalte
- Anwendungskompetenz Technik
- Betriebsorganisation und Produktionsmanagement
- Betriebliches Projekt
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Anwendungskompetenz Technik“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren, der der Fachrichtung Metall, Mechatronik, Elektrotechnik oder Kunststoff zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis, oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren, der der Fachrichtung Metall , Mechatronik, Elektrotechnik oder Kunststoff zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis, oder
den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt und eine mindestens einjährige Berufspraxis, oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Betriebsorganisation und Produktionsmanagement“ ist zuzulassen, wer das Ablegen des Prüfungsteils „Anwendungskompetenz Technik“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, nachweist.
(3) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Betriebliches Projekt“ ist zuzulassen, wer das Ablegen des Prüfungsteils „Betriebsorganisation und Produktionsmanagement“ nachweist.
(4) Die Berufspraxis nach dem Absatz 1 a) bis e) soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines geprüften Industrietechnikers IHK oder einer geprüften Industrietechnikerin IHK aufweisen.
(5) Abweichend von den in Absatz1 a) bis e)genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungstermine
Die IHK Würzburg-Schweinfurt bietet die Prüfung zur/zum Geprüften Industrietechniker/in zu den bundeseinheitlichen Terminen an. Die Termine für die mündlichen Prüfungen erfragen Sie bitte bei dem Prüfungskoordinator/der Prüfungskoordinatorin.
Prüfungsgebühr
z. Zt. 760,00 €
Förderung
Die Prüfungsgebühren können grundsätzlich nach dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Nähere Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ansprechpartner

Johannes Scheuring
Diplom-Kaufmann
Prüfungskoordinator Fortbildungsprüfungen
Schweinfurt
Telefon: 09721 7848-643
E-Mail: johannes.scheuring@ wuerzburg.ihk.de
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