KI im Personalwesen

KI im Personalwesen kann dazu beitragen, Prozesse zu rationalisieren und die Mitarbeiterentwicklung gezielt zu fördern.

Effizienzsteigerung im Recruiting durch KI im Personalwesen

KI kann den Recruitingprozess erheblich beschleunigen, indem sie große Mengen an Bewerbungen sichtet und sortiert. Dies reduziert den Zeitaufwand für Personalverantwortliche und erlaubt es, Bewerbungen schneller zu bearbeiten.

Mehr noch: Durch den Einsatz von Natural Language Processing (NLP) lassen sich Bewerbungen objektiver analysieren, um die Kompetenzen der Bewerbenden zu bewerten. Dies kann zu einer faireren und unvoreingenommenen Auswahl führen.

KI-Tools können auf Social-Media-Plattformen nach geeigneten potenziellen Mitarbeitenden suchen. Auf diese Weise erweitern Sie den Bewerberpool.
 

Tipp: Prüfen Sie, bei welchem Teil des Recruitingprozesses Sie Entlastung durch KI brauchen – bei jedem Schritt oder nur beim Sichten der Bewerbungen? Gut zu wissen: Die Qualität des Outputs hängt in hohem Maße von den Trainingsdaten der KI ab. Definieren Sie daher genau, welche Merkmale die KI berücksichtigen soll und welche nicht. Möglicherweise bewirken die Trainingsdaten eine Verzerrung oder Diskriminierung – diese gilt es zu beseitigen. 

Tipps zum Personalrecruiting

Wer den „Wettstreit um die besten Fachkräfte“ für sich gewinnen möchte, muss heute ein professionelles Rekrutierungsverfahren sicherstellen. Darüber hinaus ist es für jede Personalabteilung ratsam, eine systematische Personalbedarfsplanung im eigenen Unternehmen zu etablieren.

Weitere Informationen

Onboarding nach Maß durch KI im Personalwesen

KI kann den Onboarding-Prozess personalisieren, indem sie neue Mitarbeitende mit maßgeschneiderten Informationen und Schulungen versorgt. Auf diese Weise ist die Einarbeitung besser auf deren spezifische Rollen und Bedürfnisse abgestimmt. 

Zudem unterstützt KI bei der Automatisierung von Routineaufgaben im Onboarding-Prozess. Dazu zählen das Erstellen von Schichtplänen und das Verwalten von Dokumenten. 

 

Tipp: Wenn Sie beispielsweise einen Onboarding-Chatbot einsetzen wollen, füttern Sie ihn mit relevanten Dokumenten wie Arbeitsanweisungen, Checklisten und Richtlinien. Trainieren Sie ihn mit Beispielfragen und justieren Sie nach, wenn er die Frage nicht erkannt oder ungenügend beantwortet hat. Führen Sie gründliche Tests durch, die je nach der Rolle, die die fragenden Mitarbeiter haben (Azubi? Fachkraft?), variieren sollten. 

Passendere Weiterbildung durch KI im Personalwesen

KI kann individuelle Lernpfade erstellen, die auf den Kenntnisständen der Mitarbeitenden und den betrieblichen Anforderungen basieren. Dies macht die Weiterbildung gezielter und effektiver.

KI lässt sich außerdem dazu einsetzen, den Markt der verfügbaren Weiterbildungsangebote systematisch zu beobachten und nach spezifischen betrieblichen Vorgaben aufzubereiten. Die besten Optionen für die Mitarbeitenden sind auf diese Weise schneller und umfassender identifiziert.

KI erkennt Muster in den Weiterbildungsbedarfen und -erfolgen. Damit lassen sich künftige Schulungsmaßnahmen besser planen und optimieren.

 

Tipp: Möchten Sie beispielsweise mit KI-gestütztem, adaptivem (der Situation und den Bedürfnissen der Lernenden angepasstem) Lernen arbeiten, fragen Sie zunächst ab, wie weit die jeweiligen Mitarbeitenden vom Lernziel entfernt sind. Dies kann unter anderem durch Selbsteinschätzungen geschehen. Schaffen Sie eine Bandbreite von Lerninhalten (falls nicht schon vorhanden), die den unterschiedlichen Präferenzen (Lesen, Multimedia, Gamification) gerecht wird. Integrieren Sie KI in Ihre Lernplattform, um die Lernerfahrungen zu verbessern und zu individualisieren. Es gibt dafür unterschiedliche Lösungen. Formulieren Sie daher die Anforderungen genau und testen Sie die Angebote. Testkriterien sind unter anderem Usability, Lernqualität, Skalierbarkeit und Datenschutz.

Der KI-Einsatz im Personalwesen muss sich der aktuellen Gesetzeslage anpassen

Die KI-Verordnung, die 2024 in Kraft trat, macht es erforderlich, KI-Systeme im Personalbereich neu zu bewerten und ihren Einsatz gegebenenfalls einzuschränken. Dazu zählen zum Beispiel Anwendungen, die

  • sich auf die Einstellung und Auswahl natürlicher Personen beziehen,
  • Entscheidungen zur Veränderung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen unterstützen,
  • die Aufgabenverteilung aufgrund von persönlichen Verhaltens- oder Kompetenzmerkmalen steuern,
  • die Leistung von Personen beurteilen.

KI und Datenschutz in der Praxis

Beim Erwerb und Einsatz entsprechender Systeme sind Datenschutz- und arbeitsrechtliche Expertise unerlässlich. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Risikoklassifizierung nach der KI-Verordnung. Auch die Folgenabschätzung des KI-Einsatzes ist nach der KI-Verordnung Pflicht. Außerdem ist zu beachten, dass das Training der KI zu keinen Verzerrungen führt.

Um Verstöße beispielsweise gegen den Datenschutz, das Betriebsverfassungsrecht oder das Diskriminierungsverbot zu vermeiden, müssen Arbeitgeber den KI-Einsatz sorgfältig planen. Dabei ist juristische, technologische und datenschutzbezogene Expertise einzubinden.

 

Ansprechpartner

Fachkräftesicherung

Benedikt Pfeuffer

B.Sc. Geographie
Referent Standortentwicklung
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Bauleitplanung und Standortsuche
  • Fachkräftesicherung und Transformation der Arbeit
  • Basisberatung Rekrutierung ausländischer Fachkräfte
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-179
Tätigkeitsbereiche
  • Bauleitplanung und Standortsuche
  • Fachkräftesicherung und Transformation der Arbeit
  • Basisberatung Rekrutierung ausländischer Fachkräfte
Dr. Christian Seynstahl

Diplom-Geograph
Bereichsleiter Standortpolitik und Unternehmensförderung
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Regional- und Standortentwicklung
  • Grundsatzfragen zu Fachkräftesicherung und Unternehmertum / CSR
  • Grundsatzfragen zu Existenzgründung, Unternehmensnachfolge und -förderung
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-314
Tätigkeitsbereiche
  • Regional- und Standortentwicklung
  • Grundsatzfragen zu Fachkräftesicherung und Unternehmertum / CSR
  • Grundsatzfragen zu Existenzgründung, Unternehmensnachfolge und -förderung