Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird zum 20. Juli 2025 eingestellt. Damit entfällt die bisherige Verpflichtung für Online-Händler, einen Link zu dieser Plattform bereitzustellen. Grundlage dafür ist die Verordnung…
Das Förderprogramm „Digitalbonus Bayern“ ist bis Ende 2027 verlängert worden, um die digitale Transformation in kleinen bayerischen Unternehmen weiter zu unterstützen.
Die Bundesregierung hat die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegte Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung beschlossen.
Seit 2016 hat das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mehr als 24.000 bayerische Projekte erfolgreich gefördert.
Das Telemediengesetz (TMG) wird durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.
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