Die digitale Signatur (Digitale Unterschrift) ersetzt bei elektronischen Dokumenten eine handschriftliche Unterschrift und ist dieser in fast allen Fällen gesetzlich gleichgestellt. Nötig ist hierfür eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur.
Identitätsüberprüfung erforderlich
Zum Erwerb einer qualifizierten elektronischen Signatur ist eine Identitätsüberprüfung nötig. Dies kann neben der Identifizierung vor Ort beim Trustcenter, z.B. D-TRUST (Sitz Berlin), durch das PostIdent-Verfahren erfolgen. Nach der Antragstellung inkl. Identitätsprüfungsverfahren bekommt der Kunde nach wenigen Wochen sein Zertifikat geliefert und kann dieses im elektronischen Geschäftsverkehr einsetzen (Hard- und Software wie Kartenlesegerät sind vom Kunden bei Bedarf separat im Handel zu erwerben bzw. zu bestellen).
Für von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist eine spezielle Signaturkarte (Profession D-Trust Card) erforderlich. Für diese müssen wir als Bestellungskörperschaft die Sachverständigenbestellung bestätigen, diese Bestätigung müssen Sie mit Ihrem Antrag an D-Trust senden.