Auszubildende und Umschüler haben nach Vorgabe der IHK ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft muss wöchentlich vom Auszubildenden geführt werden. Der Ausbildungsbetrieb hat das Berichtsheft in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Neben der rechtlichen Notwendigkeit, dient das Berichtsheft der Systematisierung der Ausbildung, hilft beim Lernen für die Prüfung und dient als "Visitenkarte" des Ausbildungsbetriebes. Außerdem ist es Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Das Berichtsheft muss entweder wöchentlich über das Bildungsportal geführt, oder aber spätestens zur Anmeldung der anstehenden Prüfung dort hochgeladen werden.
Der Auszubildende darf das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen.
Seit Oktober 2017 können Auszubildende das Berichtsheft auch in elektronischer Form führen. Dies ist im Ausbildungsvertrag unter Punkt H anzugeben. Beachten Sie bitte die Kriterien für digitale Ausbildungsnachweise im Downloadbereich.