Verlängerung der Ausbildung auf Antrag

Nicht-Teilnahme und Nicht-Bestehen

Die Ausbildungsdauer kann aus verschiedenen Gründen verlängert werden. Meist sind dafür längere Ausfallzeiten der Grund, zum Beispiel wegen Krankheit. Der Antrag wird vom Auszubildenden / von der Auszubildenden gestellt. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen bei den unterschiedlichen Gründen.

Krank am Tag der Prüfung?

Schicken Sie uns umgehend ein ärztliches Attest!

Zur eindeutigen Zuordnung nennen Sie bitte Ihre Prüflingsnummer

IHK Würzburg-Schweinfurt
Berufsbildung
Mainaustraße 33
97082 Würzburg

Evtl. bereits erbrachte Prüfungsleistungen können nur dann angerechnet werden, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Prüfung nicht bestanden?

Wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie zusätzlich zur Mitteilung des Prüfungsausschusses von der IHK Würzburg-Schweinfurt einen schriftlichen Bescheid.

Grundsätzlich gelten folgende Regelungen:

  1. Die nicht bestandene Abschlussprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden.
  2. Prüfungsteile, in denen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden, sind auf Antrag nicht zu wiederholen, sofern sich der Prüfling innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfungen an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Dabei sind eventuelle Sperrfachregelungen und weitergehende Vorschriften über die Befreiung von der Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen in der Ausbildungsordnung und in der Prüfungsordnung zu beachten.
  3. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung hat unter Beachtung der Anmeldefrist zu erfolgen. Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.

Das Ausbildungsverhältnis endet im Falle des Nicht-Bestehens mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich auf Verlangen der/des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Berufsbildungsgesetz).

Die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses führt zu einer Verlängerung der Berechtigung des Berufsschulbesuches. Das weitere Vorgehen sollte zwischen der/dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb sorgfältig besprochen werden.

Bitte nutzen Sie die Funktionen dafür in unserem BildungsportalIHK-Online-Portal (ihk-bildungsportal.de)

Ansprechpartner

Prüfungswesen Organisation

Meinolf Brinkmöller

Diplom-Kaufmann (FH)
Ausbildungsberater
Schweinfurt

Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Stadt Schweinfurt
  • Organisation kaufmännischer und gewerblich-technischer Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Kontakt
Kontaktformular vCard09721 7848-633
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Maresa Brückner

Betriebswirtin
Referentin Prüfungswesen Berufsausbildung
Teamleiterin
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Teamleitung Prüfungswesen
  • Einrichtung und Betreuung der Prüfungsausschüsse
  • Zusammenarbeit mit Aufgaben­erstellungs­einrichtungen
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-310
Tätigkeitsbereiche
  • Teamleitung Prüfungswesen
  • Einrichtung und Betreuung der Prüfungsausschüsse
  • Zusammenarbeit mit Aufgaben­erstellungs­einrichtungen
Wolfgang Büttner

Berater Prüfungswesen Berufsausbildung
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Gewerblich-technische Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Einrichtung und Betreuung der Prüfungsausschüsse
  • Zusammenarbeit mit Prüfungs­aufgaben­erstellungs­einrichtungen
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-382
Tätigkeitsbereiche
  • Gewerblich-technische Zwischen- und Abschlussprüfungen
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  • Zusammenarbeit mit Prüfungs­aufgaben­erstellungs­einrichtungen