Teilnahme- & Prüfungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Zulassung für die IHK-Fortbildungsprüfung werden in § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft und Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft - Bachelor Professional in Außenwirtschaft (AWFachwBAProFV) vom 21.09.2023 geregelt.
Die Zulassung erfordert einschlägige Berufspraxis in einem Aufgabenfeld, das Verbindung zu den Aufgaben eines Fachwirts für Außenwirtschaft hat. Die Dauer der erforderlichen Berufspraxis ist von der Art des Ausbildungsabschlusses abhängig:
- Abschluss als Groß- und Außenhandelskaufmann oder Groß- und Außenhandelskauffrau, Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel, Industriekaufmann oder Industriekauffrau und Speditionskaufmann oder Speditionskauffrau sowie eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis.
oder
- Abschluss in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
- Oder Abschluss in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine darauf folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis.
Oder Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit inhaltlich wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Fachwirts / einer Fachwirtin für Außenwirtschaft
Der Nachweis über die erforderliche Berufspraxis muss zum Beginn der Prüfung vorliegen.
Es gibt abweichende Zulassungsregelungen, wenn das Vorliegen von Kenntnissen und Kompetenzen nachvollziehbar ist und durch Zeugnisse oder auf anderen Wegen dargestellt werden kann.
In jedem Fall trifft die zuständige Prüfungsstelle (IHK Schwaben, Augsburg) die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung.
Prüfungsinformationen - Zulassung zur IHK-Prüfung
Die Weiterbildung Geprüfte/r Fachwirt/in für Außenwirtschaft/Bachelor Professional in Foreign Trade schließt mit einer öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung ab. Für diese Prüfung sind die aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die IHK-Prüfungsstelle.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn Ihres Praxisstudienganges einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Technische Voraussetzungen
- Betriebssystem mit einer aktuellen Version, jeweils mit Soundkarte/Soundausgabe und Anschluss für ein Headset
- Kopfhörer mit Mikrofon (Headset), Webcam
- Internetzugang mit mind. 0,6 Mbps im Downstream und mind. 1 Mbps im Upstream (im Router oder unter Einstellungen/Netzwerkgeschwindigkeit abrufbar)
- Aktuelle Version eines HTML5-Browsers (z.B. Chrome, Firefox)
- per Link gelangen die Teilnehmenden in den virtuellen Klassenraum