Führungskräfte, Beschäftigte im Export und Vertrieb
Häufig wechselnde außenwirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen machen es notwendig, dass die Unternehmen ihre Strategien und Prozesse an die Export-Vorschriften anpassen. Dies nicht nur, um straf- und bußgeldrechtliche Risiken für die handelnden Personen im Unternehmen zu verringern, sondern auch um umfangreiche zivilrechtliche Haftungsrisiken auszuschließen. So sehen Verträge regelmäßig Schadensersatzansprüche im Falle der verspäteten Lieferung oder Nichtleistung vor. Dies gilt auch bei gesetzlich festgelegten Erfüllungsverboten. Die betriebsinterne Exportkontrolle ist daher wichtig und muss funktionieren, um das Unternehmen und dessen Mitarbeiter vor Rechtsverstößen zu schützen.
Daneben sind die Unternehmen auf die Erteilung von Genehmigungen und Erleichterungen bei der Ausfuhr angewiesen. Schon daher haben sie ein vitales Interesse, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Bewilligungsauflagen zu erfüllen. Ansonsten droht der Entzug von Bewilligungen als Sanktion! Die Zollbehörden und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrollieren dies. Das BAFA gibt mit seinem Internal Compliance Program (ICP) die Richtlinien hierfür vor.
Der Vortrag erklärt anhand der zu beachtenden Bestimmungen (z.B. Internal Compliance Program des BAFA) wie Exportkontrolle durch organisatorische Maßnahmen erfolgt und Fehler verhindert werden. Die rechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes werden ebenso aufgezeigt wie die Möglichkeit der Risikominimierung durch Vorsorgemaßnahmen wie z.B. den Abschluss von Versicherungen.
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Tagesseminar von 09:00 bis 16:30 Uhr