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Live-Online
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf. Anschließend eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis.
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in einem fachnahen Arbeitsbereich.
Die Weiterbildung Geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge/in schließt mit einer öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung ab. Für diese Prüfung sind die aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die IHK-Prüfungsstelle. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn Ihres Praxisstudienganges einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ihk-muenchen.de/de/berufsbildung-berufszugang/fortbildung/pruefungen/aus-und-weiterbildungspaedagoge/.
Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte, Personalverantwortliche sowie Mitarbeiter in der Personalentwicklung oder in Bildungsstätten.
Sie qualifizieren sich zu einer Schlüsselposition für das Unternehmen mit enger Zusammenarbeit der Geschäftsleitung, den Personalverantwortlichen und Abteilungsleitungen. Die Organisation und die Festellung des Aus- und Weiterbildungsbedarf ist Ihnen nicht fremd. Sie bestimmen welche Fachkompetenzen benötigt werden. Die gezielten Födermaßnahmen und die Begleitung der Mitarbeiter und Auszubildenden in ihren Lernprozessen setzen Sie gezielt ein. Nach bestandener Prüfung besitzen Sie einen anerkannten IHK-Abschluss vergleichbar zum Bachelor der Hochschule (DQR-Stufe 6).
Öffentlich-rechtlicher Abschluss auf DQR-Stufe 6
Teilzeit: 9 Monate, jeweils freitags von 15:00 bis 19:00 Uhr sowie samstags von 8:00 bis 15:00 Uhr zzgl. zwei Vollzeitwochen (420 U.-Std.)
Der Praxisstudiengang findet berufsbegleitend Live-Online statt. Der Dozent vermittelt die Inhalte interaktiv online und ist jederzeit präsent!
Einkommens- und vermögensunabhängige Unterstützung des Staates. Die Beantragung können Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vornehmen!
Das zins- und tilgungsfreie KFW-Darlehen beantragen Sie gemeinsam mit dem Aufstiegs-BAföG. Sie müssen nach bestandener Prüfung lediglich 50% der Darlehenssumme zurückzahlen.
Unterstützung des Freistaates Bayern nach bestandener Prüfung. Der Wohn- oder Arbeitsort muss sich in Bayern befinden. Sie erhalten das Antragsformular von der IHK-Prüfungsabteilung gemeinsam mit dem Zeugnis.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Beispielrechnung ohne Gewähr handelt.Teilnehmende pro Jahr
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