Bereits bisher musste der Arbeitgeber die wichtigsten Bedingungen des Arbeitsvertrages schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach seiner Einstellung aushändigen. Mit dem neuen Nachweisgesetz wird diese Liste erweitert…
Arbeitgeber können zur Umsetzung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen.
Im Rahmen der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 15 EStG darf der Zuschuss des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers einschließlich Umsatzsteuer für die entsprechenden Fahrberechtigungen nicht übersteigen.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird nicht über den 25. Mai 2022 hinaus verlängert.
Einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt
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