Fachkräfteeinwanderungsgesetz: IHK fordert einfache und transparente Regeln bei der Zuwanderung

Das Bundeskabinett hat Ende März das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Aus IHK-Sicht enthält der Gesetzestext zwar viele Maßnahmen, die geeignet sind, die Zuwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland zu stärken. „An einigen Stellen gehen uns die Entwürfe aber nicht weit genug“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Sascha Genders.

Für die regionale Wirtschaft steht viel auf dem Spiel: Durch unbesetzte Stellen gehen in Mainfranken laut IHK-Berechnungen jährlich mehr als eine halbe Milliarde Euro an Wertschöpfung verloren. Die Zuwanderung von Fachkräften — auch aus Drittstaaten — ist für die Unternehmen daher von elementarer Bedeutung. „Die Erfahrung zeigt, dass der Rekrutierungsprozess immer noch zu kompliziert ist, zu lange dauert oder sogar scheitert“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Sascha Genders. Es sei daher richtig und dringend notwendig, dass die Bundesregierung die Zuwanderungsregeln weiterentwickele. Die IHK-Organisation versucht im Rahmen der Interessensvertretung, einzelne Positionen in die nun anstehende Bundesratsdebatte einzubringen.

Aus IHK-Sicht enthält der aktuelle Gesetzestext zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zwar viele Maßnahmen, die durchaus geeignet sind, die Zuwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland zu stärken. Dies gelte etwa für die Regelung, künftig mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss in jedem Beruf arbeiten zu können. Auch die geplanten Erleichterungen für eine Zuwanderung ohne formal anerkannte Berufsqualifikation seien positiv zu bewerten, auch dass unter bestimmten Bedingungen das Anerkennungsverfahren erst mit Ankunft in Deutschland angestoßen werden kann. „Wir begrüßen außerdem die geplante Absenkung der Gehaltsgrenzen bei der Blauen Karte EU“, so Genders.

IHK befürchtet neue Bürokratie

An einigen Stellen gehen die Entwürfe aus IHK-Sicht aber nicht weit genug. „Wir befürchten, dass die konkrete Ausgestaltung der Regelungen das Aufenthaltsrecht noch vergrößert.“ Die IHK befürchtet an manchen Stellen sogar mehr Bürokratie und bei einem Teil der Neuregelungen gravierende Nachteile, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. „Wir spüren in der Beratung der Unternehmen tagtäglich, wie zeitintensiv und oftmals auch frustrierend das Vorhaben ist, Fachkräfte aus Drittstaaten zu rekrutieren“, so der IHK-Chef. Deshalb sei es wichtig, dass es für Betriebe, Fachkräfte und Verwaltungen gleichermaßen einfache, verständliche und transparente Regeln gibt. Neben der Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen seien außerdem schnellere und digitale Verwaltungsprozesse nötig, zudem eine Aufstockung von personellen Ressourcen bei den beteiligten Behörden und Dienstleistern. Nur so könnten die Spielregeln in der Praxis auch greifen. Die IHK fordert zudem den Aufbau regionaler „Welcome Center“ als erste Anlaufstelle für ausländische Arbeitskräfte sowie für die Unternehmen. „Wir müssen die Integration aktiv unterstützen – und da zählt der erste Eindruck, den wir gegenüber internationalen Fachkräften hinterlassen.“ Nach dem Prinzip eines „One-Stop-Shops“ sollten alle bürokratischen und integrativen Schritten des Ankommens zusammengeführt werden, fordert Genders. Der Aufbau solcher Willkommensstrukturen würde zudem im Ausland als Willkommenssignal wahrgenommen werden.

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Isabel Schauz
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