Virtuelle Eigentümerversammlungen ohne Zustimmung aller Eigentümer möglich

Änderung des Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Eigentümerversammlungen konnten bisher nur als Videokonferenz stattfinden, wenn sich alle Eigentümer und Eigentümerinnen darauf verständigt haben. Andernfalls fanden sie in Präsenz oder in hybrider Form statt.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sie zukünftig auch rein online durchgeführt werden können, wenn dies in der Wohnungseigentümergemeinschaft mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Teilnahme und das Ausüben der Eigentümerrechte genauso möglich sind, wie bei einer Versammlung in Präsenz. Virtuelle Eigentümerversammlungen können zunächst nur für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen werden. Wird ein solcher Beschluss vor dem Jahr 2028 gefasst, müssen Wohnungseigentümer bis einschließlich des Jahres 2028 jedoch mindestens einmal im Jahr noch eine Präsenzversammlung durchzuführen, es sei denn, sie verzichten einstimmig darauf.

Die Regelung ist bereits in Kraft.