Richtigstellung des Grundbuchs nach Rechtsformwechsel

von GbR zu KG ohne Voreintragung der GbR im Gesellschaftsregister

Wechselt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter Wahrung ihrer Identität ihre Rechtsform in eine Kommanditgesellschaft, so setzt deren Eintragung im Grundbuch als Eigentümer nicht die Voreintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Gesellschaftsregister voraus. (Leitsatz des Gerichts)

OLG München, Beschluss vom 22.5.2024 – 34 Wx 71/24e (AG Deggendorf)