Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als "eGbR"

Die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als „eGbR“ in das Gesellschaftsregister ist nicht von der Angabe des Unternehmensgegenstands abhängig.

OLG Karlsruhe Beschluss vom 2.8.2024 – 14 W 52/24 (Wx)