Die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als „eGbR“ in das Gesellschaftsregister ist nicht von der Angabe des Unternehmensgegenstands abhängig.
OLG Karlsruhe Beschluss vom 2.8.2024 – 14 W 52/24 (Wx)
Die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als „eGbR“ in das Gesellschaftsregister ist nicht von der Angabe des Unternehmensgegenstands abhängig.
OLG Karlsruhe Beschluss vom 2.8.2024 – 14 W 52/24 (Wx)