Änderung der Gesellschafter einer GbR kann nicht mehr im Grundbuch eingetragen werden

Seit dem Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 kann eine Änderung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch nicht mehr eingetragen werden, auch wenn die Änderung noch vor dem 1.1.2024 stattgefunden hat und der Antrag ebenfalls noch vor dem 1.1.2024 gestellt worden ist. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 11.4.2024 – 20 W 187/23