Nach welchen Grundsätzen wird der Status eine geschäftsführenden Gesellschafters bewertet, wenn die Eintragung im Handelsregister fehlt?
- Nach dem Grundsatz der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlich relevanter Sachverhalte darf sich der prüfende Sozialversicherungsträger bei seiner Entscheidung auf die (negative) Publizität des Handelsregisters stützen, auch wenn dieses von der materiellen Rechtslage abweicht.
- Dies gilt auch, soweit der Eintragung in das Handelsregister lediglich deklaratorischer Charakter zukommt (hier: Eintragung des Geschäftsführers einer GmbH nach § 39 GmbHG). (Leitsätze des Gerichts)
LSG Bayern, Urteil vom 6.12.2023 – L 6 BA 97/21 (SG Bayreuth)