Aktuelle Abmahnwelle: Vorsicht beim Einsatz von „Google Fonts“ auf der eigenen Homepage

Der Alphabet-Konzern stellt über seinen Internetdienst Google einige kostenfreie Schriftarten, die sog. „Google Fonts“, zur Verfügung, die viele Unternehmen auf ihrer Homepage einsetzen. Wer dieses Angebot nutzt, sollte unbedingt darauf achten, die verwendeten „Google Fonts“ auch datenschutzkonform einzubinden.

lm Gegensatz zu einigen vorherigen Abmahnwellen besteht bei dieser regelmäßig Handlungsbedarf für die betroffenen Unternehmen. lnsbesondere ist das der Fall, wenn das Schreiben neben dem Gegenstand der Abmahnung außerdem noch einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO beinhaltet. Dieser muss in der Regel innerhalb eines Monats vollumfänglich beantwortet werden.

Das können Sie tun:

  1. Zahlen Sie nicht grundlos sofort.
  2. Reagieren Sie am besten zunächst gar nicht auf das Schreiben selbst, da es sich vermutlich um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung handelt.
  3. Prüfen Sie entweder selbst oder in Zusammenarbeit mit Ihrem jeweiligen Dienstleister, ob Ihre Homepage unter Verwendung von „Google Fonts“ erstellt wurde. Sie sollten zudem überprüfen, ob Ihre Homepage „Google Fonts“ über Google-Server lädt. Im Internet finden Sie verschiedene kostenfreie Tools und Module, mit denen Sie Ihre Homepage diesbezüglich überprüfen können. 
  4. Sofern Sie „Google Fonts“ weiter einsetzen wollen, speichern Sie diese unbedingt auf Ihrem eigenen Webserver, sodass die Schriftart von dort nachgeladen wird und nicht von den Google-Servern. Anleitungen dazu lassen sich ebenfalls leicht im Internet finden. Alternativ können Sie auch anstelle von Google Fonts ein Systemfont benutzen.
  5. Viele Themes und Plugins nutzen ebenfalls oft „Google Fonts“. Deshalb sollte eigene Homepage unbedingt vollumfänglich dahingehend überprüft werden, ob und wo „Google Fonts“ eingesetzt werden, um Risiken zu minimieren

Sofern Sie Schreiben erhalten, leiten Sie uns diese gerne zu. Sie helfen uns dabei gemeinsam mit anderen Organisationen gegen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen vorzugehen. Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist Mitglied beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V., der weitere Informationen zur Abmahnwelle im Zusammenhang mit Google-Fonts hier zusammengestellt hat: Massenabmahnungen bei Google Fonts

Kürzlich hat sich Google in einem Blogbeitrag geäußert, der den bisherigen Argumenten der Abmahner entgegenstehen könnte: https://fonts.googleblog.com/2022/11/your-privacy-and-google-fonts.html

Ansprechpartner:

Julia Holleber
E-Mail: julia.holleber@wuerzburg.ihk.de
Tel.: 0931 4194-317

Jan-Markus Momberg
E-Mail: jan-markus.momberg@wuerzburg.ihk.de
Tel.: 0931 4194-348