Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen Impfnachweispflicht erfolglos

Einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt

Mit heute veröffentlichtem Beschluss vom 27. April 2022 (Az. 1 BvR 2649/21) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften im Infektionsschutzgesetz (IfSG) zurückgewiesen. Konkret richtete sie sich gegen die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege bezogene Pflicht, eine COVID-19-Schutzimpfung, eine Genesung von der COVID-19-Krankheit oder eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich einer Impfung nachzuweisen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die angegriffenen Vorschriften die Beschwerdeführer nicht in ihren Grundrechten verletzen. Soweit die Regelungen in Grundrechte eingriffen, seien diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber habe im Rahmen seines Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssten die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführer letztlich zurücktreten.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.05.2022