Bundesrat stimmt neuem Infektionsschutzgesetz zu

Mit der Novelle sind auch nach dem Auslaufen der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 bundesweit einheitliche Corona-Schutzvorkehrungen möglich.

Es werden einige neue Regelungen eingeführt. So gilt künftig am Arbeitsplatz und in Bus und Bahn die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). In Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wird die Testpflicht für Beschäftigte und Besucher ausgeweitet. Das Ausstellen und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse werden unter Strafe gestellt.

Viele bekannte Schutzvorkehrungen wie die Maskenpflicht und Abstandsregelungen können weitergeführt werden. Beschäftigte sollen außerdem wann immer möglich wieder im Homeoffice arbeiten. Die sozialen und wirtschaftlichen Schutzschirme werden verlängert. Maßnahmen wie 3G, 2G oder 2G plus Test können weiterhin je nach Infektionslage von den Ländern beschlossen werden. Ausgeschlossen sind aber die Anordnung von Ausgangssperren und Beherbergungsverboten oder die pauschale, flächendeckende Schließung von Geschäften, Schulen, Gastronomie oder Sportstätten.

Die Regelungen treten voraussichtlich am 24. November 2021 in Kraft und sollen bundesweit bis zum 19. März 2022 gelten. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich. 

Quelle: Bundesregierung