Verlängerung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Ministerrat hat am 26. Oktober 2021 beschlossen, dass die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 24. November 2021 verlängert wird.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.

(Quelle: Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 26. Oktober 2021)