Einigung bei der internationalen Unternehmensbesteuerung erzielt

Nach einem über fünfjährigen Prozess haben sich 130 Staaten über die wichtigsten Eckpunkte einer Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung verständigt. Im Rahmen eines 2-Säulen-Modelles sollen besonders profitable Unternehmen mit einem Konzernumsatz von mehr als 20 Mrd. Euro einen größeren Anteil an Steuern in solchen Staaten zahlen, in denen ihre Endkunden sitzen. Das soll auch dann gelten, wenn sie in den betreffenden Staaten gar nicht physisch präsent sind. Zudem wurde eine internationale Mindestbesteuerung von 15 % vereinbart. Konkrete Details und ein Umsetzungsplan sollen bis Ende Oktober 2021 ausgearbeitet werden.

Mit dem sog. „Statement on a Two-Pillar Solution to adress the Tax Challenges arising from the Digitalisation of the Economy“  vom 1. Juli 2021 haben sich 130 Staaten des 139 Staaten umfassenden Inclusive Framework  auf die grundlegenden Eckpunkte des 2-Säulen-Modelles verständigt. Bis Oktober 2021 sollen weitere Details ausgearbeitet werden. Neun Staaten (Barbados, Estland, Ungarn, Irland, Kenia, Nigeria, Peru, Saint Vincent und Grenadinen sowie Sri Lanka) haben noch nicht ihr Einverständnis erklärt. Zwar ist innerhalb des Inclusive Framework keine einstimmige Annahme erforderlich, jedoch wird eine Umsetzung der neuen Regelungen durch möglichst alle beteiligten Staaten angestrebt. Die Arbeiten hatten seit Jahresbeginn 2021 einen Schub erhalten, weil die neue US-Regierung unter Präsident Joe Biden und Finanzministerin Janet Yellen die bisherige Blockadehaltung der USA aufgegeben und eine Mindestbesteuerung befürwortet hatte. Auf Drängen der USA wurde der Anwendungsbereich von Säule 1 jedoch stark modifiziert: So unterliegen nunmehr alle Unternehmensaktivitäten und nicht nur „Consumer facing businesses“ (CFB) bzw. „Automated digital Services“ (ADS) einer Umverteilung der Besteuerungsrechte. Zudem wurde der Schwellenwert von  750 Mio. Euro Konzernumsatz auf 20 Mrd. Euro (später, nach 7 Jahren: 10 Mrd. Euro) angehoben.

Avisiert ist eine Anwendung der Regelungen durch die beteiligten Staaten ab 2023. In diesem Zusammenhang soll auch eine Abschaffung der von einigen Staaten bislang eingeführten Digitalsteuern erfolgen.