Die EU-Kommission hat neue Leitlinien für mehr Klarheit und Vereinfachung in der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht.
Am 15.4. hat die Kommission neue Leitlinien und FAQs veröffentlicht, die für mehr Klarheit und weniger Bürokratie bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sorgen sollen
Unternehmen können künftig z. B. Sorgfaltspflicht-Erklärungen wiederverwenden oder gebündelt abgeben. Ziel ist eine einfache, faire und effiziente Anwendung für alle Beteiligten.
Die aktualisierten Leitlinien und die häufig gestellten Fragen werden Unternehmen, den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern zusätzliche vereinfachte Maßnahmen und Erläuterungen dazu geben, wie sie nachweisen können, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind.
Die eingeführten Vereinfachungen werden durch einen delegierten Rechtsakt ergänzt. D Gesetz enthält weitere Präzisierungen und Vereinfachungen in Bezug auf den Anwendungsbereich der EUDR und geht auf das Ersuchen der Interessenträger um Leitlinien für bestimmte Produktkategorien ein.
Schließlich arbeitet die Kommission derzeit mit einem Durchführungsrechtsakt an der Fertigstellung des Länder-Benchmarking-Systems. Er wird spätestens am 30. Juni 2025 nach Beratungen mit den Mitgliedstaaten angenommen.
Mit den heutigen neuen Leitlinien hat die Kommission eine Reihe von Vereinfachungsmaßnahmen eingeführt, zum Beispiel:
- Große Unternehmen können bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die zuvor auf dem EU-Markt waren, wieder eingeführt werden. Dies bedeutet, dass weniger Informationen im IT-System übermittelt werden müssen;
- Ein Bevollmächtigter kann nun im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen eine Sorgfaltserklärung vorlegen;
- Unternehmen dürfen statt für jede auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Sendung oder Charge jährlich Sorgfaltserklärungen vorlegen;
- Klarstellung der „Gewissheit“, dass die Due Diligence durchgeführt wurde, so dass große nachgelagerte Unternehmen von vereinfachten Verpflichtungen profitieren (es gilt nun eine minimale rechtliche Verpflichtung, Referenznummern der Due Diligence Statement (DDS) von ihren Lieferanten zu erheben und diese Referenzen für ihre eigenen DDS-Einreichungen zu verwenden).
s wird erwartet, dass alle aktualisierten Maßnahmen die Anzahl der Sorgfaltserklärungen, die Unternehmen einreichen müssen, erheblich verringern werden, um den wichtigsten Anforderungen der Branche gerecht zu werden. Ziel dieser Vereinfachungen für Sorgfaltserklärungen ist es, eine einfache und effiziente Dateneingabe für alle Nutzer zu gewährleisten.
Weitere Informationen finden Sie unter: Commission takes action to simplify the implementation of the EU Deforestation Regulation