Ab sofort können Entsendemeldungen landesweit über das Entsendeportal Ley45 erstellt werden.
Jedes deutsche Unternehmen, das Arbeitnehmer in Durchführung eines Dienstleistungsvertrags nach Spanien entsenden möchte, ist verpflichtet, den lokalen spanischen Arbeitsbehörden diese Entsendung in Form einer entsprechenden Mitteilung anzuzeigen, sofern deren Dauer 8 Tage übersteigt.
Zusätzlich zur Entsendemitteilung besteht dann eine weitere Meldepflicht, nämlich die Beantragung auf Eintragung in ein Arbeitssicherheitsregister (REA, "registro de empresas acreditadas", in etwa: Register der im Baubereich akkreditierten Unternehmen), wenn es sich bei dem geplanten Einsatz um Bautätigkeiten im weiteren Sinne handelt, was weitläufig verstanden wird und jedwede Arbeiten umfasst - so auch Montagen, Wartungen oder Inbetriebnahmen jeder Art - die auf einer Baustelle oder in einer Industriehalle durchgeführt werden.
Bislang konnten mainfränkische Unternehmen ihre Entsendemeldung für Spanien nur mit einer spanischen digitalen Unterschrift zustellen, die zuvor über die spanische Münzprägeanstalt beantragt werden musste. Zudem hatte jede der 17 autonomen Regionen Spaniens ein eigenes Meldeportal.
Ab sofort können alle Entsendemeldungen landesweit über das Entsendeportal Ley45 erstellt werden.
Dieses Portal steht in englischer Sprache zur Verfügung. Notwendig ist dabei aber eine elektronische Identifizierung. Entsprechend europäischen Vorgaben zur länderübergreifenden gegenseitigen Anerkennung von Identifizierungsverfahren, der sog. „eIDAS-Verordnung“, können eIDAS-anerkannte Identifizierungsmethoden angewandt werden. Im elDas Dashboard können diese für jedes Land über die sog. „Trusted List“ abgefragt werden.
Zu beachten ist auch, dass bislang (Stand: April 2025) nicht alle Formalitäten über die zentrale Plattform vorgenommen werden können.
Weitere Informationen finden Sie bei der AHK Spanien, beim Außenwirtschaftsportal und der Handwerkskammer.