Intrastat: Importe aus der EU auf 3 Mio. Euro angehoben und für Exporte in die EU auf 1 Mio. angehoben.

DALLE

Auf Initiative der IHK-Organisation hat das Statistische Bundesamt vorgeschlagen, die Meldeschwellen von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro (Eingang) sowie von 500.000 Euro auf 1 Million Euro (Versendung) anzuheben.

Der Bundestag hat mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes am 30.01.2025 nun die Voraussetzungen geschaffen, die Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des europäischen Binnenmarktes) rückwirkend zum 01.01.2025 über den Verordnungsweg anzuheben (LINK).

Die jährliche Bürokratieentlastung der Wirtschaft beläuft sich auf rund 11,6 Millionen Euro.

Im Einzelnen werden die Anmeldeschwellen in Deutschland im Eingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und in der Versendung von 500.000 Euro auf 1 Millionen Euro erhöht.

Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025 ist online verfügbar. In der Rubrik „Dies könnte Sie auch interessieren“ finden Sie den Direktdownload zum neuen Leitfaden.

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025 - Statistisches Bundesamt.

Quelle: IHK Wissensmanagement