Nachhaltigkeitsberichtspflichten: Wirtschaft hofft auf Bürokratie-Erleichterungen

Die europäische CSRD-Richtlinie verpflichtet Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 dazu, bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen zu erheben und in einem Lagebericht zu veröffentlichen. Für viele Unternehmen bedeutet dies einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand. Die IHK-Vollversammlung hat in einem Positionspapier konkrete Vorschläge zur Eindämmung der Bürokratiebelastung an die Politik gerichtet.

Im Geschäftsjahr 2025 greift erstmals die Europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Mit wenigen Ausnahmen sind alle großen Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von nun an dazu verpflichtet, bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu sammeln und im Lagebericht offen zu legen. Als groß gelten dabei alle Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:  Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro sowie mindestens 250 Beschäftigte. Auch wenn das deutsche Umsetzungsgesetz zur CSRD 2024 nicht mehr beschlossen wurde, müssen diese Unternehmen schon heute die relevanten Daten sammeln, um dann 2026 erstmals berichten zu können. 

KMU, die nicht kapitalmarktorientiert sind, fallen nicht unter die Berichtspflichten der CSRD, müssen aber in der Regel bereits heute eine Vielzahl von ESG-Daten – also Daten aus den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G), wie z.B. CO2-Fußabdruck, Inklusionsbemühungen oder Risikomanagement – an  Kunden, Geschäftspartner und Kreditinstitute liefern, damit diese ihrerseits ihren Berichtspflichten nachkommen können. „Diesen Trickle-down-Effekt sehen wir aufgrund des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und im Rahmen von Sustainable Finance-Regulierungen bereits heute. Kleine Unternehmen sind mit einer Vielzahl an unterschiedlichsten Fragebögen konfrontiert. Das bedeutet einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand und bindet unverhältnismäßig viele Ressourcen, was für kleine Unternehmen kaum noch zu stemmen ist“, gibt Dr. Christian Seynstahl, IHK-Bereichsleiter Standortpolitik und Unternehmensförderung, zu bedenken. Er rechnet damit, dass diese Anfragen durch die neue Berichtspflicht in Zukunft eher noch zunehmen werden. Die IHK-Vollversammlung hat in ihrem Positionspapier „Reduzierung des Bürokratieaufwandes im Bereich Nachhaltigkeitsberichtspflichten und ESG-Daten für KMU“ im Dezember bereits konkrete Vorschläge zur Eindämmung dieser Anfragen verabschiedet. Dazu gehört ein einheitlicher, allgemein anerkannter Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU, der den „Wildwuchs“ unterschiedlichster Fragebögen eindämmen könnte, wie z.B. der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU („Voluntary Small- and Medium-sized Enterprises Standard“, kurz: VSME).

 Die mainfränkische Wirtschaft hofft außerdem auf die beim EU-Gipfel in Budapest angekündigte „Omnibus-Verordnung“, die ESG-Berichtspflichten reduzieren soll, indem sie Regelungen aus der CSRD, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, europäisches Lieferkettengesetz) und der EU-Taxonomie-Verordnung bündelt. Sie soll sich überschneidende Vorschriften bündeln, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten. „Im ersten Halbjahr 2025 sollen Vorschläge zur Reduzierung der Berichtspflichten um mindestens ein Viertel erfolgen. Das wäre der erste wirkliche Lichtblick für unsere Unternehmen, die in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten diese bürokratischen Lasten kaum noch schultern können“, erklärt Seynstahl. Die IHK setze sich seit langem dafür ein, die schwer verständlichen und umfangreichen Regularien abzumildern. 

Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichtspflicht: www.wuerzburg.ihk.de/csrd 

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