Der auf einen späteren Zeitpunkt neu bestellte Geschäftsführer einer GmbH kann seine Registeranmeldung bereits vor dem Wirksamwerden seiner Bestellung unterschreiben.
OLG Hamm Beschluss vom 15.6.2023 – 27 W 42/23
Der auf einen späteren Zeitpunkt neu bestellte Geschäftsführer einer GmbH kann seine Registeranmeldung bereits vor dem Wirksamwerden seiner Bestellung unterschreiben.
OLG Hamm Beschluss vom 15.6.2023 – 27 W 42/23