Neue ZIM-Richtlinie veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht.

Zudem wurde auch die ZIM-Projektträgerschaft neu ausgeschrieben. Projektträger für Kooperationsprojekte ist ab 1. Januar 2025 die AiF Projekt GmbH. Mit der Betreuung der Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien ist VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2024 auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie eingereicht werden, gehen ab dem 1. Januar 2025 an die jeweils neuen Projektträger zur Bearbeitung.

Lesen Sie die Kerninhalte der Änderungen zur neuen ZIM-Richtlinie.

Zu weiteren Details der Umsetzung der neuen Förderrichtlinie ab 2025 wird in den kommenden Wochen auf zim.de informiert.

Die neue Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt. Zusätzliche Verbesserungen zielen unter anderem auf die weitere Erhöhung der Passfähigkeit des Förderansatzes mit den Bedürfnissen moderner, innovativer Unternehmen, etwa bei der Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste.

 

Information:

Sebastian Gläser, M.A.
Tel.: 0931 4194-335
E-Mail: sebastian.glaeser@wuerzburg.ihk.de

Julia Holleber, M.A.
Tel. 0931 4194-317
E-Mail: julia.holleber@wuerzburg.ihk.de