Die Zeit des Jahreswechsels bringt für Arbeitgeber zumeist auch Veränderungen in den Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten aus betrieblich veranlassten Dienstreisen.
Die Zeit des Jahreswechsels bringt für Arbeitgeber zumeist auch Veränderungen in den Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten aus betrieblich veranlassten Dienstreisen.