Ausschluss aus wichtigem Grund

Ausschluss aus wichtigem Grund wegen Umgehung der Vinkulierungsklausel bei einer Familiengesellschaft

HGB §§ 133, 140 ZPO §§ 935, 936, 940

  1. Ein Verstoß gegen eine Vinkulierungsklausel durch eine Umgehungskonstruktion und Stimmrechtsvereinbarung mit einem Finanzinvestor stellt einen wichtigen Grund für einen Ausschluss bei einer Familiengesellschaft dar.

  2. Für das Nachschieben von Gründen bei Ausschlussbeschlüssen gelten die allgemeinen Grundsätze. (Leitsätze des Verfassers)

OLG HammUrteil vom 19.6.20238 U 21/23 (LG Hagen), Rechtsanwalt Christopher Serke, DLA Piper UK LLP, München