Ausschluss aus wichtigem Grund wegen Umgehung der Vinkulierungsklausel bei einer Familiengesellschaft
HGB §§ 133, 140 ZPO §§ 935, 936, 940
Ein Verstoß gegen eine Vinkulierungsklausel durch eine Umgehungskonstruktion und Stimmrechtsvereinbarung mit einem Finanzinvestor stellt einen wichtigen Grund für einen Ausschluss bei einer Familiengesellschaft dar.
Für das Nachschieben von Gründen bei Ausschlussbeschlüssen gelten die allgemeinen Grundsätze. (Leitsätze des Verfassers)
OLG Hamm, Urteil vom 19.6.2023 – 8 U 21/23 (LG Hagen), Rechtsanwalt Christopher Serke, DLA Piper UK LLP, München