KMU-Webportal online

Zum 1. Januar 2025 ändern sich die EU-Vorgaben der Kleinunternehmerregelung. Künftig können Kleinunternehmer unter bestimmten Voraussetzungen für im EU-Ausland steuerbare Umsätze die nationalen Kleinunternehmerregelungen der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten nutzen.

Die EU-Kommission hat hierfür ein KMU-Webportal mit Erläuterungen eingerichtet, das sich derzeit noch im Aufbau befindet und unter folgendem Link zu finden ist: https://sme-vat-rules.ec.europa.eu

In den kommenden Wochen sollen im Portal die bereitgestellten Informationen erweitert und ergänzt werden, so dass es Anfang 2025 einen Zugang zu der Datenbank SME-on-the-web erhalten soll.

Die Änderung des § 19 UStG und das Einfügen eines neuen § 19a UStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 setzen die europäischen Vorgaben zur Kleinunternehmerregelung in nationales Recht um.