Nationale Klimapolitik

Die nationale Klimapolitik orientiert sich ebenfalls am Pariser Klimaabkommen - ebenso wie an der Klimapolitik der Europäischen Union
Im Jahr 2019 hat die Klimapolitik mit dem Klimaschutzplan 2050 und dem Inkrafttreten des ersten deutschen Klimaschutzgesetzes Fahrt aufgenommen. Desweitern wurde 2019 der Ausstieg aus der Kohleverstromung verhandelt. Aus dem Kohleausstieg sowie einige Maßnahmen aus dem Klimaschutzgesetz bzw. dem Klimaschutzplan resultierten 2020 das Kohleausstiegsgesetz und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Auch die Förderprogramme wurden entsprechend angepasst oder erweitert und mit zusätzlichen Haushaltsmitteln ausgestattet.

Themen

Klimaschutzgesetz

Im Dezember 2019 ist das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in Kraft getreten. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2021, in der explizit auch auf die zukünftigen Generationen verwiesen wurde,  trat im August 2021 eine überarbeitete Version des KSG in Kraft. Die Ziele wurden angepasst und müssen auch über das Jahr 2030 hinaus konkretisiert werden.

Das Klimaschutzgesetz definiert Emissionsminderungsziele für Deutschland und für verschiedene Sektoren. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 die CO2(eq)-Emissionen um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutral sein.
Außerdem strebt die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Bundesverwaltung an.

Da das Klimaschutzgesetz erstmals Treibhausgasminderungsziele für einzelne Sektoren definiert, stehen auch die zuständigen Bundesministerien in der Pflicht entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Umweltbundesamt erstellt jährlich einen Bericht, in dem die Treibhausgasemissionen der einzelnen Sektoren für das vorangegangene Berichtsjahr erfasst sind. Dies dient dem Monitoring und gibt die Möglichkeit relativ kurzfristig nachzusteuern. Erreicht ein Sektor seine Ziele nicht, müssen Emissionszertifikate aus den Mitteln des entsprechenden Ressorts auf dem Markt zugekauft werden. Weitergehende Maßnahmen bis hin zu Verboten sind dann ebenfalls nicht ausgeschlossen.
Zunächst soll aber weitgehend versucht werden mittels Anreizsystemen und Verstärkter Forschung und Entwicklung die Treibhausgasemissionen zu verringern.

Die geplanten Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 für die einzelnen Sektoren (Auszug):

Energiewirtschaft:

  • Ausstieg aus der Kohleverstromung
  • Anpassung des Ausbaupfades für Erneuerbare Energien
  • Anpassung des Rechtsrahmens für Wärmenetze
  • Förderung der Reallabore bis 2030 verlängert

Gebäude:

  • Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung (Wohngebäude)
  • Bessere Ausstattung der Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung, erhöhte Förderquoten
  • "Abwrackprämie" für Ölheizungen

Verkehr:

  • Stärkung des Schienenpersonenverkehrs und des Schienengüterverkehrs durch zusätzliche Investitionen und Digitalisierung
  • Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Schienenverkehrsprojekten
  • Forschung und Entwicklung strombasierter Kraftstoffe (z.B. Wasserstoff oder E-Fuels)
  • Verlängerung der Kaufprämie von E-Autos (Ziel bis 2030: 7 bis 10 Millionen E-Fahrzeuge)

Industrie:

  • "Innovationspakt Klimaschutz"
  • Beratung und Förderung von Ressourceneffizienz stärken
  • Nationales Dakarbonisierungsprogramm für Treibhausgasintensive Industrie 
  • Stärkung von Forschung und Entwicklung 
Zum Gesetzestext
Nationaler Emissionshandel

Im Januar 2021 startet der nationale Emissionshandel. Ziel ist es, den durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe verursachten Treibhausgasemissionen einen Preis zu geben und damit einen Anreiz zu schaffen, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen.

In den nationalen Emissionshandel aufgenommen werden vor allem "Sektoren", die nicht durch das EU-Emissionshandelssystem bereits erfasst sind. Eine Doppelbelastung soll vermieden werden.
Damit stehen vor allem Kraftstoffe für den Verkehr sowie Brennstoffe für Raum- und Prozesswärme im Fokus des nationalen Emissionshandels. 

Während der Einführungsphase bis zum Jahr 2025 sind die Preise pro Tonne CO2 festgelegt. Start ist 2021 mit 25 Euro pro Tonne. Im Jahr 2026 findet ein Handel innerhalb eines von der Politik vorgegebenen Preiskorridors von 55 - 65 Euro pro Tonne CO2 statt und ab 2027 werden die Emissionszertifikate frei gehandelt.

Welche Auswirkungen der nationale Emissionshandel für Unternehmen hat, hängt stark davon ab, wie wärme- oder stromintensiv ein Unternehmen ist. Während nämlich die Kosten für Erdgas oder Kraftstoffe steigen werden, werden die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel genutzt, um die EEG-Umlage und damit den Strompreis an sich abzusenken. Ziel ist es, dadurch die Sektorenkopplung anzureizen, sprich erneuerbaren Strom zum Beispiel auch in Wärmeerzeugung einzusetzen oder Technologien wie Wasserstofferzeugung in den Markt zu bringen.

Am Emissionshandel teilnehmen, sprich Emissionszertifikate kaufen, müssen Importeure, Großhändler und Lieferanten. Energieabnehmer haben zunächst keine weiteren Verpflichtungen. Allerdings werden die Kosten für die Emissionszertifikate an die Abnehmer weitergegeben.
Informationen rund um den nationalen Emissionshandel bietet die Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt.

Die IHK-Organisation stellt einen CO2-Preisrechner zur Verfügung, mit dem Unternehmen einen ersten groben Überblick über die kostenseitigen Auswirkungen des nationalen Emissionshandels bekommen können.

 

Zum IHK CO2-Preisrechner

Angebote der IHK

Klimaschutzcoaching

Mit dem kostenfreien Klimaschutz-Coaching informieren wir im Rahmen eines Betriebsbesuchs zu Möglichkeiten der Optimierung Ihres betrieblichen Klimaschutzes und der Umweltleistung. Ihr Weg zur Klimaneutralität!

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IHK-Energietreff

Der Energietreff bietet eine Plattform für Unternehmen sich zu verschiedenen Themen rund um Energieeffizienz auszutauschen. Die regelmäßigen Treffen sind in der Regel verbunden mit Betriebsbesuchen. Voneinander lernen!

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Förderprogramme für Energieeffizienz und Klimaschutz

Förderprogramme für Energieeffizienz und Klimaschutz

Um die Unternehmen auf dem Weg zu mehr Klimaschutz zu unterstützen, hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Förderprogrammen bereitgestellt und finanziell aufgestockt. Angefangen bei energieeffizienter Gebäudesanierung, energieeffizienten Prozessen, Heizungsoptimierung oder Abwärmenutzung bis hin zu Förderung von Forschung und Entwicklung ist vieles dabei.

Haben Sie Fragen zu Förderprogrammen? Melden Sie sich einfach bei uns.

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Jacqueline Escher

M.Sc. Geographie
Referentin Umwelt und Energie
Würzburg

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