Wenn die Leistungsfähigkeit der Geschäftsführung plötzlich wegfällt, kann das für Unternehmen gravierende Folgen haben. Fehlende Informationen, unklare Zuständigkeiten und fehlende Entscheidungsbefugnisse können dazu führen, dass ein Unternehmen handlungsunfähig wird – selbst bei grundlegenden organisatorischen Abläufen.
Wirksame Enterbung durch eine Anrechnungsbestimmung in einem notariell beurkundeten Übergabevertrag
Wenn die Leistungsfähigkeit der Geschäftsführung plötzlich wegfällt, kann das für Unternehmen gravierende Folgen haben. Fehlende Informationen, unklare Zuständigkeiten und fehlende Entscheidungsbefugnisse können dazu führen, dass ein Unternehmen…
Berlin - Die Unternehmensnachfolge entwickelt sich zu einer der größten Herausforderungen für den deutschen Mittelstand. Noch nie wollten so viele Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Betrieb übergeben – doch die passende Nachfolge ist rar. In den…
Sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus konkreten Vereinbarungen nichts anderes ergibt, kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft seine Stimmabgabe nach deren Zugang beim Abstimmungsleiter grundsätzlich nicht mehr frei widerrufen.
Würzburg – Das zeigt der „Nachfolgereport Mainfranken 2025“, in dem Ende 2024 zahlreiche Unternehmen aus Mainfranken zu ihren Plänen und Herausforderungen rund um die Unternehmensnachfolge befragt wurden.
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