Auf deutschen Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) besteht Mautpflicht für Lkw bzw. für den Güterkraftverkehr bestimmte oder verwendete Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen.
Entrichtet werden kann die Maut vollautomatisch per OBU (On-Board-Unit) oder manuell (einzelne Fahrtenbuchungen via Internet bzw appbasiert). Die deutsche OBU kann nach Anmeldung bei Toll2Go auch für Österreich anstelle der dort verwendeten GO-Box zum Einsatz kommen. Weitere Informationen erhalten Sie beim deutschen Mautbetreiberkonsortium Toll Collect.
Die Mautpflicht greift ab 01. Juli 2024 ab mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (s. betr. Eintrag Zulassungsbescheinigung Teil 1, nicht zu verwechseln mit der "im jeweiligen Mitgliedstaat zulässigen Gesamtmasse"). Infos zur Maut ab mehr als 3,5 z tzGM finden Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität, dazu auch eine Liste der unter die ausgenommenen Tätigkeiten für Handwerksberufe fallenden Tätigkeiten/Berufe. Eine Meldung bei Toll-Collect für mautbefreite Fahrzeuge ist nicht vorgeschrieben, erleichtert aber deren Verwaltung und ist daher durchaus zu empfehlen. Fragen und Antwort dazu finden Sie auf o.g. Seite von Toll Collect.
Das Bundesfernstraßenmautgesetz regelt die nunmehr nach Achsanzahl, Schadstoffklasse und Gewichtsklasse unterschiedenen Mautsätze je Kilometer.